von unserer Mitarbeiterin Sylvia Hubele Hallerndorf — Der Gemeinderat von Hallerndorf hat sich lange mit den Anregungen und Änderungswünschen der Bürger für den Bebauungsplan "Boin...
von unserer Mitarbeiterin Sylvia Hubele
Hallerndorf — Der Gemeinderat von Hallerndorf hat sich lange mit den Anregungen und Änderungswünschen der Bürger für den Bebauungsplan "Boint" beschäftigt. Da der Bebauungsplan nach § 3 Absatz 1 des BauGB öffentlich im Rathaus eingesehen werden konnte, haben etliche Bürger davon auch Gebrauch gemacht.
Über diese Anregungen diskutierten die Gemeindevertreter lange und ausführlich, bis sie über jeden einzelnen Punkt abstimmten. So wird es beispielsweise bei der Dachform keinerlei Einschränkungen geben und neben roten bis rotbraunen Ziegeln sind auch anthrazitfarbene Dachziegel als Dacheindeckung zugelassen.
Öffentlich zur Einsicht Ebenso wird die Höhe des Kniestocks nicht festgelegt, dafür aber die gesamte Gebäudehöhe von der Oberkante des Fußbodens im Erdgeschoss bis zum First.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen, die auf dieser Sitzung zum Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen wurden, werden in diesen eingearbeitet. Anschließend liegt der Entwurf des Bebauungsplanes erneut für einen Monat öffentlich zur Einsicht im Rathaus aus.
An der Seite des neuen Baugebiets soll der Gehweg entlang der Kreuzberger Straße nach dem Ortsschild als Geh- und Radweg die Lücke bis zum Aischtalradweg schließen - das beschlossen die Gemeindevertreter. Somit kann das zuständige Ingenieurbüro Weyrauther mit den nötigen Aufmessungen für die Planungen beginnen.
Schriftliche Information Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Hallerndorf wurde von den Gemeindevertretern einstimmig beschlossen.
Auch dieser Plan wird noch einen Monat lang öffentlich ausliegen, sodass alle interessierten Hallerndorfer in diesen Einsicht nehmen können. Die am Planungsprozess zu beteiligenden Nachbargemeinden und Planungsbehörden werden ihrerseits schriftlich informiert.