Auch Gefängnis brachte den Angeklagten nicht zur Vernunft

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Da fuhr er - der Schaustellerbetriebsangestellte. Es war der 18. Juli 2020, und es war gegen 16 Uhr. Um diese Uhrzeit hatte der Mann schon 1,3 Promille Alkohol und fuhr auf seinem Mofa bei Bad Staffel...

Da fuhr er - der Schaustellerbetriebsangestellte. Es war der 18. Juli 2020, und es war gegen 16 Uhr. Um diese Uhrzeit hatte der Mann schon 1,3 Promille Alkohol und fuhr auf seinem Mofa bei Bad Staffelstein. Am Mittwoch saß er mitunter lächelnd im Gericht vor Richter Matthias Huber und hörte sich die Vorwürfe dazu an. Am Ende sollte Huber ihm bestätigen, dass er keine Hoffnung darauf habe, dass eine Haftstrafe etwas an seinem Fahrverhalten bewirken würde.

"Danebenbenommen"

"Wollen wir uns unterhalten?", erkundigte sich Huber bei dem Angeklagten, nachdem Staatsanwältin Jana Müller die Anklageschrift gegen diesen verlesen hatte.

"Wir brauchen uns nicht zu unterhalten", erwiderte der 57-jährige Mann aus dem oberbayerischen Eichstätt und gab an, "nach 13 Jahren mal wieder Alkohol getrunken" zu haben. Dabei habe er sich danebenbenommen und sei erwischt worden.

So einfach war das für den Mann, nicht aber für das Gericht. Denn abgesehen davon, dass er wegen Trunkenheit nicht hätte fahren dürfen, gab es noch einen zweiten Grund dafür, das Mofa besser stehen zu lassen: Der Mann besaß und besitzt nämlich keinen Führerschein.

Dies passte genau zu seinem Vorstrafenregister. 13 Vorstrafen sammelte der Mann, wobei es auch zu einer vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung und einer Sachbeschädigung gekommen war. Und in zehn von diesen 13 Fällen war er vorsätzlich ohne Führerschein und manchmal auch betrunken gefahren. Es gab also ein eindeutiges Muster in seinem Leben und Verhalten.

Als offenbar wurde, dass die letzte Verurteilung wegen alkoholbedingten Fehlverhaltens im Straßenverkehr erst vier Jahre her war, passte das nicht zu der Aussage des Angeklagten, er habe nach 13 Jahren mal wieder Alkohol getrunken.

Mehrfache Hafterfahrung

Bei dieser Gelegenheit betrachtete sich Richter Huber die Akten des schräg vor ihm sitzenden Mannes genau und stellte fest, dass der 57-Jährige schon mehrfache Hafterfahrung hat. "Sie wissen, was es (Haft) bedeutet, und es hat nichts an Ihrem Lebenswandel geändert", konstatierte Huber. Er zog daraus den Schluss, dass der Angeklagte, wenn schon nicht in Bezug auf seine Freiheit, so doch wenigstens bezüglich seines Geldbeutels empfindlicher sein dürfte.

900 Euro Geldstrafe

Eine Einstellung, die Staatsanwältin Jana Müller teilte. In ihrem Plädoyer sprach sie sich für eine Geldstrafe von 900 Euro aus. Genau diesen Betrag legte Richter Matthias Huber in seinem Urteil als zu zahlenden Betrag fest.

Ein Urteil, das der Schaustellerangestellte mit einem Lächeln quittierte. Ober er den Betrag wirklich zahlen kann, steht womöglich in den Sternen. Eigener Aussage zufolge lebt er von 289 Euro monatlich, komme aber durch, weil er bei seiner Freundin wohnt und dort im Gegenzug zu renovieren hat.

Sollte der Mann nicht bezahlen können, wird es doch wieder auf Gefängnis hinauslaufen.