Arm trotz Arbeit

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Im Landkreis Kronach mussten im Dezember 2019 zum Stichtag 142 Personen trotz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zusätzlich aufstockende Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen, um...

Im Landkreis Kronach mussten im Dezember 2019 zum Stichtag 142 Personen trotz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zusätzlich aufstockende Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen, um über die Runden zu kommen - weil ihr Einkommen fürs Leben nicht ausreichte. Das geht aus einer DGB-Auswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor. Jeder Dritte, der zusätzliche Leistungen erhielt, hatte sogar einen Vollzeitjob. "Vollzeit zu arbeiten und trotzdem zum Amt zu müssen, ist für viele Beschäftigte entwürdigend", erklärt Mathias Eckardt, DGB-Regionsgeschäftsführer. "Der Staat wird dabei als Lückenbüßer für niedrige Löhne missbraucht", so Eckardt weiter.

Laut DGB gehen Arbeitgeber zunehmend dazu über, Arbeitsplätze nur noch in Form von atypischer Beschäftigung anzubieten, also zum Beispiel in Teilzeit, Minijobs oder Leiharbeit. Dies erhöhe für die Arbeitgeber die betriebliche Flexibilität, führe aber dazu, dass noch mehr Beschäftigte nicht von ihrem Einkommen leben können. So ist zwar in Kronach die Zahl der Beschäftigten mit 31 173 um circa 0,25 Prozentpunkte höher gewesen als zum Jahresende 2018. Allerdings war dieser Anstieg überwiegend auf einen Zuwachs bei der Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen.

Bitter für Teilzeitjobber

Das führte parallel zu einem Anstieg derer, die aufgrund des Teilzeitjobs Hilfe durch das Jobcenter beantragen mussten. 86 Beschäftigte in Teilzeitjobs waren in Kronach am Ende des vergangenen Jahres davon betroffen. "Vor allem bei unfreiwilliger Teilzeit ist das für die Betroffenen bitter, sie wollen mehr arbeiten, dürfen aber nicht. Dieser Trend muss gestoppt werden", sagte Eckardt.

Besonders hoch ist die Aufstockungsquote auch bei Minijobs als Hauptbeschäftigung. Laut Eckardt ist nachgewiesen, dass Minijobs nicht geeignet sind als Brücke in existenzsichernde Vollzeitbeschäftigung. 74 Minijobber mussten aufstockende Leistungen in Anspruch nehmen. "Die Bundesregierung muss jetzt alles dafür tun, den Niedriglohnsumpf trockenzulegen. Das heißt, der Mindestlohn muss endlich rauf auf 12 Euro", so Eckardt. red