Anlieger sollen Flächen abtreten

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Gemeinderat  Einstimmig beschloss Stettfeld die Verbreiterung von zwei Straßen. Der Bürgermeister kündigt Gespräche an.

von unserem Mitarbeiter Christian Ziegler

Stettfeld — Der Mittelweg und der Sendelbachweg in Stettfeld sollen im Rahmen des Kernwegwirtschaftsnetz-Plans erneuert und auf 6,5 Meter Breite ausgebaut werden. Um sich die 75-prozentige Förderung auf die Bruttokosten zu sichern, beschloss der Gemeinderat Stettfeld einstimmig die Umsetzung nach den Vorgaben des Plans. Bevor jedoch mit der eigentlichen Planung begonnen werden kann, müssen nun Gespräche mit den Anliegern geführt werden, da diese von ihren Grundstücken einen Teil abtreten müssen, damit die geforderten Breiten realisierbar sind. "Ich werde mit den Leuten sprechen und wenn bei manchen keine Bereitschaft da ist, dann wird halt nichts gemacht", stellte Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU) von vornherein klar.


Informationen und Anfragen

Erneut brachte der Bürgermeister Informationen in Sachen "Gemeinderechtler" vor. Mit Bescheid des Landratsamts wurde die Dritte Bürgermeisterin Nicole Mayer zur Staatsbeauftragten für das Gemeinderecht bestellt. Dies war nötig geworden, da im Gemeinderat sechs der zwölf Mitglieder direkt oder indirekt persönlich am Recht beteiligt sind. Der Rat ist in diesen Angelegenheiten deshalb seit dem 1. Mai 2014 nicht beschlussfähig gewesen. Dies betrifft allerdings nur die Nutzung des Holzrechts und deshalb zum Beispiel den Waldbewirtschaftungsplan. Sofern kein persönlicher Nutzen für die betroffenen Räte besteht, wie es bei einer Rechtsübertragung der Fall wäre, beschließt nach wie vor der Gemeinderat. Ebenso wird die neue Rechtlersatzung nicht von der Gemeinde anerkannt. "Das geht so nicht", erklärte Hartlieb dazu. Bei einer Durchsicht mit dem Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ebelsbach habe man zum Beispiel festgestellt, dass das Recht eines in der Satzung geführten Rechtlers auf einem Grundstück liegt, das diesem gar nicht mehr gehört. "Er zieht aber trotzdem seit zwei Jahren seinen Nutzen daraus." Auch die Aussage "Solange der Baum steht, gehört er der Gemeinde, wenn er fällt, den Rechtlern" sei nach jetzigem Kenntnisstand der alten Dokumente so nicht zu halten. Deswegen werden sich Gemeinde und Rechtler mit einem Rechtsanwalt zusammensetzen und eine genaue Klärung der Besitz- und Rechtsverhältnisse anstreben.


Anonym zugespieltes Gutachten

Walfried Spath forderte Gemeinde und Rechtler ebenfalls auf, eine gütliche Lösung zu finden. "Ein Rechtsstreit kostet nur Geld, das letztlich von den Bürgern bezahlt wird." Er zitierte aus einem ihm anonym zugespielten "Historischen Gutachten über die Waldrechte zu Stettfeld" aus dem Jahr 1954. Demnach müsste der Erlös aus dem Stammholzverkauf der Gemeindekasse zufallen. Nicole Mayer bestätigte, dass ein solches Gutachten vorliegt. Jürgen Amend fragte an, warum derartige Informationen nicht allen Gemeinderäten zur Verfügung stehen. Hartlieb bat, das Gespräch abzuwarten. "Dann wird der Gemeinderat vollständig informiert." Wer die Schriftstücke einsehen möchte, könne dies aber bei ihm oder in der VG tun.