von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg Lichtenfels — Der Vorwurf, den der Staatsanwalt formulierte, ließ nicht unbedingt auf einen vergleichsweise gelinden Ausgang für den Angekla...
von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg
Lichtenfels — Der Vorwurf, den der Staatsanwalt formulierte, ließ nicht unbedingt auf einen vergleichsweise gelinden Ausgang für den Angeklagten hoffen. Noch dazu, da der kooperative Beschuldigte einräumte, dass sich weitgehend alles so zugetragen habe, wie Staatsanwalt Matthias Schmolke es vortrug. Doch in dem Prozess um Körperverletzung waren es die mitunter widersprüchlichen Zeugenaussagen, die dem 40-jährigen Lichtenfelser zugutekamen.
"Größtenteils passt's, was der Staatsanwalt gesagt hat", erklärte der derzeit arbeitslose Handwerker.
Drei Faustschläge gegen den Kopf, Beleidigung sowie Bedrohung und der Versuch, am 16. Juni 2014 und gegen 22.10 Uhr mit dem Knie ins Gesicht eines 21-jährigen Lichtenfelser Mechanikers zu gelangen, sagte der Staatsanwalt.
Wäre dies geglückt und im Laufe der Verhandlung von Zeugen bestätigt worden, hätte es sich wohl um ein lebensgefährliches Vorgehen gehandelt. Mit darum härteren Konsequenzen.
Tathergang bleibt nebulös
Den Versuch bestritt der 40-Jährige nicht, wohl aber, dass er dem Opfer mit Umbringen drohte. Wie sich der Vorfall in der Lichtenfelser Innenstadt genau zutrug, blieb etwas nebulös. Als er aus einer Lokalität trat, so der Angeschuldigte, seien ihm zwei junge Frauen begegnet, die ihn mitzukommen baten. Eine der Frauen wurde zwecks Aussprache von ihrem Freund um ein Treffen gebeten und es kam die Sprache darauf, ob er nicht als Schutz fungieren könne. Warum sich der Angesprochene darauf einließ, kam nicht wirklich zur Sprache. Auch nicht, inwieweit er alkoholisiert war.
Doch während sich die Ex-Freundin daran erinnerte, sich ganz normal mit ihrem Ex-Freund unterhalten zu haben, wollte sich ihre Freundin wiederum daran entsinnen, dass der 21-Jährige während der Unterhaltung gelangweilt gewirkt habe. Trotzdem rief wohl etwas den Angeklagten auf den Plan und bevor es zur Gewalt kam, sei dieser selbst beleidigt worden. Der Gewaltausbruch sei also nicht unvermittelt gekommen. Wichtiger noch: Diese Zeugin sah nur einen Schlag statt der angeklagten drei.
Richter Stefan Hoffmann regte die Prozesseinstellung an. Allerdings unter der Auflage, dass der Angeklagte ein Schmerzensgeld in Höhe von 900 Euro direkt an sein Opfer abzuführen habe.