Die Stadt regelt die Gebühren für Anordnungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Straßenverkehr und für Ausnahmegenehmigungen neu. Sie will dadurch insbeso...
Die Stadt regelt die Gebühren für Anordnungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Straßenverkehr und für Ausnahmegenehmigungen neu. Sie will dadurch insbesondere bei den Gebühren für Anordnungen für Baumaßnahmen im Straßenverkehr den Verwaltungsaufwand stärker berücksichtigen. So ist eine Verlängerung einer Anordnung künftig insgesamt teurer als eine Anordnung, die von Anbeginn an auf den gleich langen Gesamtzeitraum ausgelegt ist. Für Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung, für die bisher keine Gebühren festgelegt waren, werden nun einheitliche Beträge festgesetzt. Ausnahmegenehmigungen gibt es zum Beispiel für Parkplätze oder das Befahren gesperrter Straßen.
aki