In den letzten Jahren errichteten - gut gefördert - die Hauseigentümer von zehn Ortsteilen Kleinkläranlagen mit chemischer Abwasserreinigung. An der Marktge...
In den letzten Jahren errichteten - gut gefördert - die Hauseigentümer von zehn Ortsteilen Kleinkläranlagen mit chemischer Abwasserreinigung. An der Marktgemeinde ist es nun, deren Abläufe zusammenzufassen und das nochmals gereinigte Wasser dem Erdreich zuzuführen. Durch diese Vorgehensweise entfallen lange und damit teuere Leitungen ins Tal, die die Orte an das Kanalnetz zur Kläranlage Ebermannstadt anbinden würden. Für die karstige und trockene Albhochfläche ergibt sich noch der Vorteil, dass das Oberflächenwasser nicht abgeleitet wird.
Aktuell geht es um die Pläne für die Ortsteile Albertshof und
Muggendorf. Sie stellte Planer Leonhard Zöbelein dem Rat vor. In Albertshof werden auch die örtlichen Kanäle saniert. Ab dem Frühjahr wird das Einleitungsbauwerk am Ortsausgang errichtet. Hier laufen die Kanäle zusammen und in ein Regenrückhaltebecken.
Das vorgereinigte Mischwasser aus den Anwesen und das Oberflächenwasser von den Straßen versickert über eine Mutterbodenschicht in das vorhandene Gelände. Durch diese Hygienisierung, so der Fachausdruck, hat das versickernde Wasser Gebrauchsqualität. "Das könnte man als Badewasser nehmen", beschrieb Bürgermeister Helmut Taut (FWW) das Ergebnis.
Ein langer Graben
In Neudorf, wo der Untergrund bessere Versickerungswerte als in Albertshof hat, wird das Wasser in einer Art langem Graben mit Rigolen versickern. Beide Maßnahmen kommen jeweils auf rund 100 000 Euro. Am 22. November wird Zöbelein die endgültige Planfassung vorstellen, die dem Wasserwirtschaftsamt in Kronach zugeleitet wird.
Im Bebauungsplanverfahren "Am Höhlenweg" in Streitberg befasste sich das Ratsgremium mit der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
Denn das zu bebauende Grundstück liegt am Rand der Ortsbebauung unweit des Zugangswegs zur Binghöhle. Hier geht es darum, dass die Natur möglichst wenig davon tangiert wird. Der gebilligte Plan wird in der Zeit von 22. November bis 23. Dezember öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Im gleichen Zeitraum liegt die Einbeziehungssatzung für Oberfellendorf-West öffentlich aus. Den Anstoß für sie gab ein Grundeigentümer, der die Baulücke am Ortsrand schließen möchte. Voraussetzung für eine Genehmigung ist diese Satzung oder ein Bebauungsplan. Mit Zustimmung des Landratsamts kann Wiesenttal das letztere, aufwendigere Verfahren vermeiden.