Unter den Augen von Mitarbeitern eines Zollamts erging am Mittwoch im Amtsgericht das Urteil gegen einen Gastronomen aus dem östlichen Landkreis. Dem Mann wurde vorgeworfen, Arbeitnehmeranteile zu Ver...
Unter den Augen von Mitarbeitern eines Zollamts erging am Mittwoch im Amtsgericht das Urteil gegen einen Gastronomen aus dem östlichen Landkreis. Dem Mann wurde vorgeworfen, Arbeitnehmeranteile zu Versicherungen seiner Mitarbeiter einbehalten bzw. nicht abgeführt zu haben. Von mindestens 59 Fällen und über 66 000 Euro sprach dabei die Anklage.
Rechtsanwalt Michael Linke vertrat einen einsichtig wirkenden Angeklagten. "Im Prinzip alles richtig", gestand der 61-jährige Mann und äußerte noch, die Tragweite seines zwischen 2014 und 2018 falschen Tuns nicht in Gänze überblickt zu haben. Dass es zu Tragweiten kam, habe aber auch damit zu tun gehabt, dass er auch auf Arbeitskräfte zurückgreifen musste, in deren Interesse eine sachgemäße Anmeldung nicht immer stand. Aber unterm Strich stand ein bekennender Satz des Angeklagten, der auf Bereinigung abzielte: "Ich stehe dazu (...) und ich wollte aus dem Dilemma rauskommen, ich wollte wieder sauber werden." Um diese Sauberkeit zu erreichen, habe es Veranlassungen gegeben. So sei zur Bereinigung der Sachlage viel seiner Steuerberatung überantwortet worden. Auch brachte Rechtsanwalt Linke von selbst zur Sprache, dass es noch eine ähnliche Sachlage zu weiteren 50 000 Euro geben könnte.
Die Person und das Persönliche des 61-Jährigen waren für das Schöffengericht auch von Interesse. Der Mann war bis dato nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sein Bundeszentralregister weist keine Einträge aus.
Bürgerlicher Lebensweg
Ein bürgerlicher Lebensweg, zu dessen Stationen ein vor Jahren einsetzendes gesundheitliches Gebeuteltsein gehört. Da der Mann absolut geständig war und darüber hinaus noch mehr, als angeklagt war, zur Sprache bringen ließ, konnte auf die Aussage eines Zollermittlers verzichtet werden. Der bat darum, im Gerichtssaal Platz nehmen und das Geschehen weiter verfolgen zu dürfen. So kam es recht schnell zu den Plädoyers, und damit begann Staatsanwalt Mario Geyer. Der hielt fest, dass man "allzu viel nicht dazu zu sagen braucht, auch wenn sich der Sachverhalt ziemlich umfangreich zeigt". Was geschehen sei, bewege sich "im Bereich, in dem man keine Geldstrafen mehr verhängen braucht". Doch er hielt auch fest: "Aber mit Bewährung würde man hinkommen." So forderte Geyer 18 Monate Haft auf Bewährung, wobei sich die Bewährungszeit auf drei Jahre belaufen und eine Geldauflage in Höhe von 3500 Euro betragen sollte.
Ein Jahr Haft zur Bewährung hielt Rechtsanwalt Linke in seinen Ausführungen wiederum für genügend. Auch bemerkte er, dass sich bei all den nun anstehenden Zahlungen eine Geldauflage in Höhe von 3500 Euro "kontraproduktiv" auswirken könnte. Zu den letzten Worten, die dem Angeklagten im Prozess zustehen, zählte hingegen der Satz: "Ich weiß, was ich falsch gemacht habe." Dann zog sich das Gericht zur Beratung zurück und erschien schon nach weniger als zehn Minuten wieder. Was es mitbrachte, trug den Zug eines Kompromisses. So sprach es eine 15-monatige Haftstrafe zur Bewährung aus und verfügte, dass eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro und binnen sechs Monaten abzuleisten sei. "Das Gericht hat berücksichtigt, dass von Anfang an reiner Tisch gemacht wurde und ein Steuerberater zur Lösung beigezogen wurde", so die Begründung.