50 Gramm - drei Monate

1 Min

Er kam pünktlich und saß still da, fast ein bisschen abweisend. Der wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagte Mann aus Burgkunstadt wollte sich erst nicht zu dem äußern, was ih...

Er kam pünktlich und saß still da, fast ein bisschen abweisend. Der wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagte Mann aus Burgkunstadt wollte sich erst nicht zu dem äußern, was ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legte. Nach gutem Zureden durch Richter Matthias Huber dann aber doch. Den 14. August 2020 dürfte der im Industriehandwerk tätige Mann noch gut in Erinnerung behalten haben. Da wurde in seiner Wohnung um 22.54 Uhr ein polizeilicher Fund gemacht: rund 50 Gramm Marihuana und etwas, das als Ersatzstoff gilt. Besessen hatte der Mann das ohne Erlaubnis und ohne eine medizinische Notwendigkeit.

"Zum Runterfahren"

Doch warum eigentlich? Zunächst wollte der Angeklagte sich nicht äußern, doch als Huber ihm vor Augen führte, über welche polizeilichen Protokolle man verfüge, antwortete er doch: "Nach der Arbeit am Abend zum Runterfahren." So ruhig der Mann auch wirkte, ein irgendwie bewegtes Leben hatte er doch schon hinter sich. Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte samt Beleidigung, gefährliche Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung standen gegen ihn zu Buche, überdies nun eben auch die Sache mit dem Marihuana. Die Tücke dabei: Er hatte sie zu einer Zeit begangen, in der er wegen eines anderen Vergehens noch unter Bewährung stand. Doch dieses Verhalten sollte zwar zu einer Haftstrafe führen, jedoch zu einer, die noch einmal eine Bewährung berücksichtigt. "Sie haben ja in der Vergangenheit auch schon mal gezeigt, dass sie eine Bewährung durchstehen können", so Huber dem Mann zuredend. Drei Monate Haft - eben auf Bewährung - sprach Huber gegen den 31-Jährigen aus. Damit lag er mit dem Strafmaß zwei Monate unter der von Staatsanwalt Saam geforderten Ahndung. Auf drei Jahre wurde die Bewährungszeit verhängt, zwei Jahre davon wird der Verurteilte unter Aufsicht stehen. Zudem wird er 1000 Euro als Auflage zu zahlen haben. "Wollen Sie dazu etwas sagen?", erkundigte sich der Richter bei seinem Gegenüber und der versicherte, mit dem Urteil einverstanden zu sein. Zudem: "Ich werde mich in Zukunft ändern."