39-Jähriger soll einer jungen Frau an die Brust gefasst haben

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Es hat ein bisschen gedauert, bis am Dienstag in einem teilweise merkwürdig anmutenden Verfahren um Beleidigung und Körperverletzung so etwas wie eine Chron...

Es hat ein bisschen gedauert, bis am Dienstag in einem teilweise merkwürdig anmutenden Verfahren um Beleidigung und Körperverletzung so etwas wie eine Chronologie der Vorfälle feststand. Immer wieder mussten Richter Stefan Hoffmann und Rechtsreferendarin Lea Abebe zu Aussagen des angeklagten 39-Jährigen aus dem Raum Hochstadt am Main sowie einer Belastungszeugin nachfragen.
Am 17. Mai 2016 sei es zu einem Begrapschen gekommen, sagte die 20-jährige Belastungszeugin aus. Ein Mann habe sie an die Brust gefasst und später sogar mit der Faust getroffen. Dem allem vorausgegangen sei ein Satz, den der 39-Jährige am selben Tag zuvor gegenüber ihrem Bruder habe fallen lassen und den sie auf sich beziehen musste: "Wie fändest du's, wenn ich sie schwängern würde?"
Sprach der Mann diese Frage aufgrund seines Alkoholkonsums aus? Oder trotz Alkoholkonsums und mit Absicht? Sprach er sie überhaupt aus? "Das ist an den Haaren herbeigezogen", erklärte er vehement.
Seitens der Staatsanwaltschaft bestand kein Zweifel, sie schickte ihm einen Strafbefehl mit der Aufforderung, 525 Euro für sein Verhalten zu zahlen. Dagegen legte der Enddreißiger Einspruch ein - und so traf man sich im Saal 14 des Lichtenfelser Amtsgerichts wieder. Vier Zeugen warteten vor der Tür darauf, Aussagen machen zu können. Sie alle sollten jedoch nach der Aussage der 20-jährigen Handwerkerin nicht mehr gehört werden.
Vor dem Vorfall habe man miteinander Bier getrunken, so die Zeugin. Dann sei dieses wohl ausgegangen und der 39-jährige Arbeiter habe einen Mittrinker gebeten, bei ihm zwei Flaschen Bier zu holen. Dieser Mittrinker war der Bruder der 20-Jährigen. Er sei der Einladung gefolgt, habe aber noch eine Freundin dabei gehabt, die mit dem 39-Jährigen verbal aneinandergeraten sei. Die Situation dürfte sich in der Folge aufgeschaukelt haben, letztlich habe die 20-Jährige für die Freundin ihres Bruders Partei ergriffen. Der Frage, ob die beim vorherigen Gelage wirklich auf dem Schoß des 39-Jährigen saß, ging das Gericht nicht weiter nach. Die junge Frau ließ keinen Belastungseifer erkennen. Angesprochen darauf, wie sehr ihr an einer Verurteilung des 39-Jährigen gelegen sei, zuckte sie mit den Achseln und wiegelte ab. Das war zu einem Zeitpunkt, als sie selbst schon eingeräumt hatte, dass der im Protokoll festgehaltene Faustschlag womöglich nur ein Schubser gewesen sein könnte, den sie wegen einer OP-Narbe womöglich als schmerzhafter empfunden habe.
Angesichts dessen und einiger weiterer Ungereimtheiten erkundigte sich Richter Hoffmann beim Angeklagten nach dessen Bereitschaft, eine Strafe in Höhe von 500 Euro zu akzeptieren - 25 Euro geringer als im gegen ihn ausgestellten Strafbefehl.
Nach längeren Überlegungen, ob die Geldstrafe nicht vielleicht lieber in eine Arbeitsauflage umgewandelt werden sollte, stimmte der Angeklagte nach einer Gespräch mit seinem Rechtsanwalt Sven Petzke der Zahlung von 500 Euro zu. Das Verfahren wurde eingestellt.