Der angebliche Diebstahl beruhte auf einer kuriosen Verwechslung. Ein sturzbesoffener Arbeiter aus Schweinfurt (29 Jahre) hatte eine Eingangstür verwechselt...
Der angebliche Diebstahl beruhte auf einer kuriosen Verwechslung. Ein sturzbesoffener Arbeiter aus Schweinfurt (29 Jahre) hatte eine Eingangstür verwechselt. Er stolperte in eine Gruppe von schlafenden Ministranten, und als ihn der Pfarrer am Sonntagfrüh um dreiviertel Sechs etwas unsanft weckte und wegschickte, grifff er sich zwei Taschen, in denen sich Damenklamotten und Kosmetika befanden. Da ihm keine - für einen Diebstahl notwendige - "Zueignungsabsicht" nachgewiesen werden konnte und der Mann erst kürzlich wegen Betruges zu einer größeren Geldstrafe verurteilt worden war und mit der Abzahlung voll "ausgelastet" ist, stellte das Amtsgericht Haßfurt in einem Prozess die Sache ohne weitere Auflagen ein.
Der sonderbare Vorfall ist nur nachvollziehbar, wenn man die Vorgeschichte kennt. Den Abend des 4. Dezember, es war ein Samstag, verbrachte der Arbeiter feucht-fröhlich auf der Geburtstagsfeier eines Freundes in Schweinfurt.
Er war schon "gut beieinander", als er um kurz vor elf Uhr abends zum dortigen Hauptbahnhof wankte und sich in den Zug setzte, um seine im Maintal im Landkreis Haßberge wohnende Freundin zu besuchen. Als er in dem Fachwerkstädtchen ankam, war die Frau nicht zu Hause. Deshalb lief er mit unsicheren Schritten zu einem anderen ebenfalls in dem Ort wohnenden Bekannten, wo das Trinken fortgesetzt wurde.
Irgendwann hatten sie genug und mitten in der Nacht machte sich der spätere Angeklagte nochmals auf den Weg zu seiner Freundin. Inzwischen aber war er dermaßen blau, dass er in einer falschen Straße an einer falschen Haustür landete. Sich nicht über die unverschlossene Türe wundernd, taumelte er blindlings in einen nur schwach erhellten Raum.
Kaum hatte er sich dort niedergelassen, überfiel ihn die Müdigkeit, und er schlief seinen Rausch aus.
Warum er dann frühmorgens die beiden Taschen zur Wohnung der Freundin mitgenommen hatte, das kann sich der 29-Jährige heute nur noch mit seinem alkoholisierten Zustand erklären. "Jedenfalls wollte ich nichts klauen", beteuerte er, "was will ich denn mit Kosmetika und Frauenkleidern? Schließlich bin ich weder bi- noch transsexuell", stellte er klar. Dass die Angelegenheit überhaupt vor Gericht kam, ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der Mann laut Bundeszentralregister bereits fünf Vorstrafen auf dem Kerbholz hat.
Für einen rechtswidrigen Diebstahl fehlte es tatsächlich an einer "Zueignung". Für die Juristen liegt eine solche Zueignung nur dann vor, wenn der Täter die Sache seinem eigenen oder dem Vermögen eines Dritten einverleibt.
Und das war hier genauso wenig der Fall wie - was ja des Öfteren vorkommt - bei der Verwechslung eines Kleidungsstücks an der Garderobe eines Restaurants.
Eingestellt
Dazu kam der Umstand, dass der Mann im November 2015 wegen eines Betruges vom Schweinfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2550 Euro verurteilt worden war. Mit der Maßgabe, dass er diese Strafe in den vereinbarten Raten ordnungsgemäß und pünktlich abzahlt, stimmte Ilker Özalp seitens der Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zu.