Kann es sein, dass ein Mensch nirgendwo gemeldet ist? Im Falle eines 19-jährigen Redwitzers war das eine am Mittwoch im Amtsgericht auftauchende Frage während dessen Verhandlung. Es ging um den Besitz...
Kann es sein, dass ein Mensch nirgendwo gemeldet ist? Im Falle eines 19-jährigen Redwitzers war das eine am Mittwoch im Amtsgericht auftauchende Frage während dessen Verhandlung. Es ging um den Besitz von Methamphetamin und um eine im Grunde geringe Menge. Doch der Prozess trug auch eine komische Note.
Es war der 10. Januar 2020 und der Teenager hielt sich am Bahnhof in Kulmbach auf. Er geriet in eine Kontrolle und so fand man 0,01 Gramm an Amphetaminen bei ihm. "Ich habe es auf der Straße geschenkt bekommen", erzählte der junge Mann.
Ob das so stimmte, suchte Richter Matthias Huber nicht weiter zu ergründen. Es habe, so der Teenager, dazu gedient, von ihm selbst konsumiert zu werden. Es sei überhaupt das erste Mal gewesen, dass er mit derlei in Berührung kam. "Und gleich erwischt worden?", merkte Huber launig an. Über den jungen Mann mochte er etwas in Erfahrung bringen und wandte sich an eine im Saal sitzende Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. "Ich habe festgestellt, dass er wohl nirgendwo gemeldet ist", erklärte die Frau zu dem Teenager. Und weiter: "Wir haben im Amt keinerlei Unterlagen über ihn."
Tatsächlich aber hat der junge Mann schon einen Eintrag in seinem Bundeszentralregister. Dieser aber stammt erstaunlicherweise aus einem Vorfall in Bochum, und an diesen konnte oder mochte sich der Mann nicht erinnern. "Das sagt mir jetzt nix", erklärte er und geriet in einen Plausch mit Richter Huber. Zurzeit, so erzählte er, suche er nach einer Arbeit. "Was suchen Sie denn so?", wollte Huber darauf wissen. "Das weiß ich noch nicht", erhielt er zur Antwort. Einmal, so sollte er zu hören bekommen, habe der junge Mann eine Ausbildung begonnen. "Hab ich aber nach zwei Tagen abgebrochen", war das Ende der Geschichte. "Warum hat das so lange gehalten?", suchte Huber launig formulierend zu ergründen und stellte noch die Frage, wovon der junge Mann eigentlich lebt. "Von meinen Eltern", erklärte dieser darauf unumwunden.
Huber regte gegenüber Staatsanwalt Matthias Jakob an, das Verfahren womöglich einstellen zu wollen, freilich gegen Auflage. Jakob stimmte diesem Vorschlag zu und so erging an den Redwitzer der Beschluss, dass er 30 Arbeitsstunden wird ableisten müssen. Bis Ende Oktober. "Sie haben ja auch Zeit", so Huber zum Abschied an den jungen Mann gerichtet.