Am 30. März 2025 findet in Fürth der Frühlingsmarkt statt. In der Innenstadt laden zahlreiche Geschäfte in diesem Zug zum verkaufsoffenen Sonntag. Radfahrer müssen deshalb an diesem Tag besondere Rücksicht nehmen.
Zum Frühlingsmarkt öffnen zahlreiche Geschäfte am verkaufsoffenen Sonntag, dem 30. März 2025, in der Fürther Innenstadt ihre Türen und laden zu einem vielfältigen Shopping-Erlebnis ein. Im Zuge der erweiterten Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr an Sonn- und Feiertagen gilt an diesem Tag eine besonders hohe Rücksichtnahme des Radverkehrs auf Fußgängerinnen und Fußgänger.
Da mit regem Besucherandrang gerechnet wird, werden Radfahrende eindringlich darum gebeten, das Motto "Lenken mit Verstand – Fußverkehr hat Vorrang" zu beachten. Durch die Beschilderung "Radverkehr frei" sind Radfahrende verpflichtet, in der Fußgängerzone rücksichtsvoll sowie in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Da diese Regelung im Rahmen einer einjährigen Testphase erfolgt, wird die Freigabe des Radverkehrs an verkaufsoffenen Sonntagen besonders beobachtet. Zudem weisen Plakate an den Eingängen in die Fußgängerzone auf das Gebot der Rücksichtnahme hin.
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