Fürth ist jetzt auch Corona-Hotspot: Inzidenz von 249,8 bedeutet verschärfte Maßnahmen

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Ein Abstrich wird in einem Labor auf das Coronavirus untersucht
Ein Abstrich wird in einem Labor auf das Coronavirus untersucht.
Ein Abstrich wird in einem Labor auf das Coronavirus untersucht
Oliver Berg/dpa/Symbolbild

In Fürth wurde der Schwellenwert von 200 Corona-Infektionen überschritten und gilt jetzt als Hotspot. Ab Montag (7. Dezember 2020) treten verschärfte Maßnahmen in Kraft.

  • Ab morgen (Montag, 7. Dezember 2020) gelten erneut striktere Corona-Regeln in Fürth
  • Mit einem Inzidenzwert von 249,8 gilt Fürth jetzt als Hotspot

Neue Corona-Regeln für Stadt Fürth ab Montag (7. Dezember 2020): Die Stadt Fürth hat den Schwellenwert von 200 Corona-Infektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Die Stadt Fürth vermeldet deshalb am Sonntag (6. Dezember 2020) einen Inzidenzwert von 249,8 und beruft sich auf die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Deshalb gelten ab Montag verschärfte Regeln. 

Update vom 06.12.2020, 11.45 Uhr: Verschärfte Maßnahmen in Fürth

Wie die Stadt Fürth am Sonntagvormittag (6. Dezember 2020) mitteilt, hat die Großstadt den Schwellenwert von 200 überschritten. Das RKI meldet einen Inzidenzwert von 249,8. Das bedeutet, dass in den vergangenen sieben Tagen - gerechnet auf 100.000 Einwohner - fast 250 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit gelten ab Montag (7. Dezember 2020) gemäß der neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen vom 30. November zusätzliche verschärfende Regelungen.

Die neuen Maßnahmen im Detail:

  • Märkte und Wochenmärkte werden geschlossen (ausgenommen Lebensmittelverkauf).
  • An den Schulen wird ab der achten Jahrgangsstufe der Unterricht in der Regel in geteilten Klassen als Wechselunterricht (Hybridunterricht) durchgeführt, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen allen Schülern und Lehrkräften nicht anders durchgehend eingehalten werden kann. Davon ausgenommen sind Abschlussklassen und Föderschulen.
  • Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform sind untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Plätzen und Straßen, auf denen auch Maskenpflicht besteht, ist ganztägig untersagt. Die Gebiete sind können Sie hier nachschauen. 

Erst wenn der Inzidenzwert sieben Tage die Marke von 200 unterschreitet, kann die Stadt Fürth das Außerkrafttreten dieser Maßnahmen anordnen.

Update vom 31.10.2020, 12.00 Uhr: Stadt Fürth erreicht Warnstufe Dunkelrot 

Die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Fürth überschreitet 100 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern. Das bedeutet, dass die Stadt Fürth die Warnstufe Dunkelrot auf der Corona-Ampel erreicht. Die Stadt meldet am Samstag (31. Oktober 2020), dass ab Sonntag (1. November 2020) die entsprechenden Maßnahmen in Kraft treten. 

Welche Maßnahmen bei Corona-Warnstufe Dunkelrot gelten lesen Sie hier: Corona-Ampel: Was bedeutet die Stufe "dunkelrot"?

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird heute um 15 Uhr Fürth in die Liste der Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 aufnehmen. Sie ist für das Inkrafttreten der oben genannten Beschränkungen ausschlaggebend und unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus zu finden, meldet die Stadt Fürth in ihrer Pressemitteilung.

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Update vom 26.10.2020, 15.00 Uhr: Neue Maßnahmen: Diese Corona-Regeln gelten ab Dienstag in Fürth

Nach der Überschreitung der nächsten Warnstufe erfolgen nach der 7. Bayerischen Infektionsschutzverordnung weitere lokale Einschränkungen, teilt die Stadt Fürth mit.

  • Maskenpflicht im Freien: Ab Dienstag (27. Oktober 2020) besteht eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, insbesondere Bahnhofplatz, Brandenburger Straße, Dr. Konrad-Adenauer-Anlage, Max-Grundig-Anlage, Friedrichstraße zwischen Most- und Maxstraße, Fürther Freiheit, Grillplätze der Stadt Fürth, Gustav-Schickedanz-Straße zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Bahnhofplatz, Gustavstraße, Hallstraße zwischen Rudolf-Breitscheid- und Alexanderstraße, Kohlenmarkt, Königstraße zwischen Marktplatz und Brandenburger Straße, Ludwig-Erhard-Straße, Marktplatz (Grüner Markt), Maxstraße zwischen Schwabacher Straße und Bahnhofplatz, Obstmarkt, Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Schwabacher Straße und Dr. Max-Grundig-Anlage, Schwabacher Straße zwischen Kohlenmarkt und Maxstraße. Alle betroffenen Plätze und Straßen sehen Sie hier auf der Karte im Überblick.
  • Alkoholverbot: Auf den oben genannten Plätzen ist auch der Konsum von Alkohol in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verboten. 
  • Maskenpflicht gilt durchgängig und zu jedem Zeitpunkt – also auch auf dem Steh- oder Sitzplatz – für Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie sonstigen Bühnen und kulturellen Einrichtungen
  • Maskenpflicht besteht darüber hinaus auf Begegnungsflächen in allen öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten – wie zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen (außer beim Essen und Trinken) und Eingängen – und immer dann, wenn am Arbeitsplatz, der Mindestabstand von eineinhalb Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • In Schulen besteht nun für alle Jahrgangsstufe Maskenpflicht am Platz, das heißt auch während des Unterrichts. (Achtung: ob diese Regelung in der Stadt Fürth ausgesetzt werden kann, prüft derzeit die Regierung von Mittelfranken.) 
  • Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und Grundstücken ist grundsätzlich auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Die gleiche Regelung betrifft auch Treffen in der Gastronomie. 
  • Private Feiern: Der Teilnehmerkreis für private Feiern wie Hochzeit, Geburtstag oder ähnliches ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung – das heißt auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden – auf Angehörige von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. 
  • Sperrstunde: Ab Dienstag (27. Oktober 2020) gilt eine Sperrstunde von 22 bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen, sonstigen Verkaufsstellen und von Lieferdiensten kein Alkohol mehr verkauft werden.
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Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am Montagnachmittag (26. Oktober 2020) Fürth in die Liste der Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 aufgenommen. Diese ist für das Inkrafttreten der Beschränkungen ausschlaggebend. inFranken.de gibt Ihnen täglich den Überblick über alle betroffenen Regionen.

Alle Maßnahmen gelten mindestens sieben Tage. Erst wenn der Wert sechs Tage in Folge unter 50 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner fällt, wird die Stadt Fürth aus der Liste wieder entfernt und die Corona-Ampel springt wieder auf Gelb oder Grün.

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