Druckartikel: Hier drohen fürs Salzstreuen 10.000 Euro Strafe - auch in fränkischen Städten

Hier drohen fürs Salzstreuen 10.000 Euro Strafe - auch in fränkischen Städten


Autor: Svenja Hentschel

Franken, Donnerstag, 14. Dezember 2023

Im Winter können Gehwege schnell zur Gefahr werden. Gefriert der Schnee, werden Wege schnell so glatt, dass bei jedem Schritt Rutschgefahr herrscht. Ein beliebtes Mittel gegen Glätte ist Streusalz - das ist allerdings nicht mehr überall erlaubt.
Im Winter können Gehwege zur glatten Gefahr werden. In welchen fränkischen Städten du auf eine Alternative zum Salzstreuen ausweichen musst, erfährst du hier.


Der erste Schnee ist gefallen und damit beginnen die Pflichten von Hausbesitzerinnen und -besitzern und Mieterinnen und Mietern: Der Gehsteig muss bei Schnee und Glätte geräumt werden. Zum Streuen können verschiedene Mittel benutzt werden. In der Vergangenheit haben viele Menschen dabei zum Streusalz gegriffen. Mittlerweile ist der Einsatz von Streusalz allerdings in vielen Städten und Gemeinden verboten. Hält man sich nicht an das Verbot, muss man mit einer hohen Strafe rechnen. 

Je nach Kommune können Strafen bis zu 10.000 Euro fällig werden. Die Höhe der Geldstrafe regeln die Kommunen selbst.  Daher sollte man sich bei seiner jeweiligen Gemeinde über ein etwaiges Verbot informieren. In einigen Städten ist das Streuen von Salz in Ausnahmefällen gestattet, zum Beispiel auf Treppen oder in anderen kritischen Bereichen.

Salz streuen: Erlaubt oder verboten? Das gilt in Franken

Alternativen zu Salz sind Sand, Kies und Splitt.  Allerdings bringt nur Salz den Schnee und das Eis zum Schmelzen. Die Alternativen sind lediglich abstumpfende Streumittel. Salz ist allerdings gefährlich für die Umwelt, da es schlecht für die Böden und damit auch für Pflanzen ist. Bei direktem Kontakt kann es außerdem zu Verätzungen führen, was gerade für Hundepfoten schmerzhaft werden kann.

Auch in Franken gibt es einige Städte und Landkreise, die das Salzstreuen verbieten. In den folgenden Städten und Landkreisen gelten aber Ausnahmeregelungen. Tausalz darf dann nur verwendet werden, wenn Glätte nicht auf andere Weise beseitigt werden kann oder besondere Glättegefahr besteht (zum Beispiel an Treppen oder Steigungen). Auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, wie Eisregen, ist das Streuen von Salz dann erlaubt:

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Im Winter gibt es einiges zu beachten, um optimal auf die Kälte vorbereitet zu sein:

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