Ein Ex-Aufsichtsrat der Stadtwerke Ebermannstadt liegt mit dem Wasser-Lieferanten im Clinch. Die Preisgestaltung ist für den Mann nicht nachvollziehbar.
Jahrelang saßen Jürgen Fiedler, Leiter der Stadtwerke Ebermannstadt, und und Hubert Herbst gemeinsam im Aufsichtsrat des regionalen Energieversorgers. Nun sitzen sich beide im Gerichtssaal gegenüber. Streitobjekt ist der Wasserpreis, der im vergangenen Jahr neu kalkuliert wurde.
Begründet hatte Jürgen Fiedler die Anhebung des Wasserpreises im September 2018 von 1,23 auf 1,58 Euro (gültig ab Januar 2019) mit Investitionen in die Infrastruktur. Gleichzeitig wurde der Grundpreis für einen Hauswasserzähler von 43,34 auf 84,53 Euro erhöht. "Ich kann nicht nachvollziehen, welche Maßnahmen damit gemeint sind", kritisiert Hubert Herbst. Allein auf Grund der vorgelegten Zahlen sei nicht nachvollziehbar, welche Unterhalts- oder Neubaumaßnahmen in die Kalkulation eingeflossen seien.
Herbst betont: Der Wasserversorger habe eine "umfassende Nachweispflicht. Die Gebührenkalkulation muss für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten, kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein", zitiert Herbst aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg. Das sei bei der Gebührenkalkulation vom September 2018 nicht der Fall gewesen. Deshalb zahlte Herbst weiterhin den bis dahin geltenden Wasserpreis. Da er auch auf Mahnungen nicht reagierte, klagten die Stadtwerke Ebermannstadt die Forderung ein.
Dem Angebot entzogen
Auch ein zweiter Kunde mochte sich zunächst nicht mit der Preiserhöhung anfreunden. "Ihn haben wir eingeladen und ihm alle offenen Fragen beantwortet", erklärt Jürgen Fiedler. Das sei auch Hubert Herbst angeboten worden. "Mehrfach", wie Fiedler betont. Allerdings habe sich der Angeklagte dem Informationsangebot "bewusst entzogen", wie es in der Anklageschrift heißt.
Herbst, der 18 Jahre im Aufsichtsrat der Stadtwerke saß, mutmaßt, dass Maßnahmen in die Gebührenkalkulation einbezogen worden sein könnten, die aus einer Zeit stammten, als die Stadtwerke noch ein Eigenbetrieb und keine Kapitalgesellschaft waren. Rein rechtlich sei es nämlich möglich, Investitionen, die bis zu 40 Jahre zurückreichten, in die Preisberechnung einzubeziehen.
Aussagekräftige Informationen
Ob das hier geschehen sei, könne er nur beurteilen, wenn die aufgelisteten Investitionssummen konkreten Maßnahmen zugeordnet seien, argumentiert Herbst. Sein Anwalt Harald Dittrich formuliert das so: "Die rein kalkulatorischen Kosten sind ohne die entsprechenden Maßnahmen nicht aussagekräftig." Deshalb forderte er von den Stadtwerken eine Auflistung sämtlicher Investitionen über einem Betrag von 50 000 Euro, die Grundlage für die Neuberechnung der Gebühren waren.
"Wir haben keine Informationen vorenthalten", beteuert Jürgen Fiedler. Er habe den interessierten Kunden auch gestattet, die gewünschten Unterlagen einzusehen und sich Notizen zu machen. Fotografieren durften die Interessenten die Belege allerdings nicht. "Ich wollte nicht, dass Dinge aus dem Zusammenhang gerissen und falsch interpretiert werden", betont Fiedler gegenüber unserer Zeitung.