Vorfahrt für Freiluft-Gastronomie in Ebermannstadt

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Schönes Wetter vorausgesetzt, können Besucher in Ebermannstadt auch im Freien essen und trinken. Foto: Josef Hofbauer
Schönes Wetter vorausgesetzt, können Besucher in Ebermannstadt auch im Freien essen und trinken.  Foto: Josef Hofbauer

Ordnungsamt und Landratsamt überprüften die Größe der Freischankflächen in Ebermannstadt. Dabei wurde festgestellt, dass die Fußgänger zu wenig Platz haben.

Wie in vielen anderen Städten, können auch die Besucher von Ebermannstadt ihren Kaffee im Freien trinken oder ihr Schäuferla verzehren, während sie den Blick auf das Storchennest oder den Marktplatz genießen. Möglich macht dies eine Sondererlaubnis, den öffentlichen Raum zwischen Straße und Gebäude, gastronomisch zu nutzen.

Dennoch kommen jedes Jahr die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, um nachzumessen. Das bestätigt Andreas Kirchner von der Ebermannstadter Verwaltung. "Am 15. Juni wurde durch die Verwaltung eine Vermessung der Freischankflächen in der Innenstadt vorgenommen." Hintergrund sei der alljährliche Vollzug der Sondernutzungs-Gebührensatzung.

Entsprechend einem Gebührenverzeichnis richtet sich die Höhe der Gebühr für das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gastwirtschaften nach der genutzten Anzahl der Quadratmeter im öffentlichen Raum.
Um einen entsprechenden Bescheid erlassen zu können, müsse die aktuell genutzte Fläche vermessen werden.
In diesem Jahr wurde parallel die Genehmigungspflicht der Freischankflächen durch das Landratsamt überprüft. Freischankflächen mit mehr als 40 Quadratmetern brauchen nämlich eine Baugenehmigung. Diese Grenze wird bei keinem der Gastronomen in Ebermannstadt überschritten.

Dennoch gibt es Probleme: Moniert wurde vor Ort, dass speziell beim "Resengörg" und beim "Schwanenbräu" der Mindestabstand zwischen Bestuhlung und Fahrbahn nicht eingehalten wird. Laut Bescheid im Rahmen der Sondernutzung ist grundsätzlich für Fußgänger ein 1,50 Meter breiter Gehweg freizuhalten. So steht es in den Vorschriften. Aus Sicherheitsgründen dürften die Stühle und Tische dort nicht stehen.

"Jetzt kommt es darauf an, was dem Stadtrat wichtiger ist, die Einhaltung von Vorschriften oder eine Politik mit Augenmaß", erklärt ein Betroffener. Er verweist darauf, dass die bisherige Regelung nie ein Problem war. Der Kollege erinnert, dass an maximal 70 Tagen eine Außengastronomie möglich sei. Außerdem sei eine Beseitigung der Tische und Bänke eine unzulässige Benachteiligung, argumentiert der Wirt, der das Ende der Freiluft-Gastronomie kommen sieht. Zumindest habe er keine Auskunft erhalten, ob die Stadt bei der Nutzung der Freifläche auch in Zukunft ein Auge zudrücke.

Diese Ängste seien unbegründet, erklärt Andreas Kirchner. Im Fall des Gasthofes Resengörg und des Schwanenbräus könne der geringere Platz für Fußgänger toleriert werden, da es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handle und der Fußgänger nicht nur im Gehweg- sondern auch im Fahrbahnbereich Vorrang genieße. Einer solchen Ermessensentscheidung der Verwaltung liege auch der Versuch zugrunde, Härtefälle zu vermeiden.

Es sei ein erklärtes Ziel der Stadtverwaltung, die Aufenthaltsqualität der Bürger im Innenstadtbereich aufrecht zu erhalten, beziehungsweise zu steigern. Soll heißen: Die Gäste können auch weiterhin ihre Cappucino, ihr Bier und ihr Glas Wein im Freien trinken. "Ein Wegfall der gastronomisch genutzten Außenbestuhlung stünde im Widerspruch zu einer gedeihlichen Entwicklung des Tourismusstandortes Ebermannstadt. Das sei weder im Sinne der Stadt, noch im Sinne der vielen Besucher und Touristen, so Kirchner. Er unterstreicht: "Die Verwaltung bittet ausdrücklich darum, den öffentlichen Raum in der Hauptstraße in gegenseitiger Rücksichtnahme zu nutzen." So solle eine Behinderung Anderer weitestgehend vermieden werden.