Der Ruf nach mehr Geschwindigkeitskontrollen an heiklen Stellen im Stadtgebiet Forchheim ist nicht neu. Bislang können ausschließlich Polizisten zu schnell Fahrende in der Königsstadt belangen. Das könnte sich jedoch künftig ändern.
Viele Bürger haben sich bereits an die Stadt gewandt - Raser im Stadtgebiet sind offensichtlich ein Problem in Forchheim. "Uns erreichen viele, viele Bürgeranfragen. Auch bei den Bürgerversammlungen wird das häufig angesprochen", betätigt Stadtsprecherin Britta Kurth. Ob in Buckenhofen, Burk oder in der Innenstadt, vielerorts wären Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Das einzige Mittel gegen Raser vonseiten der Stadtverwaltung sind bislang die mobilen Verkehrsanzeigen, die den Fahrern signalisieren, dass sie zu schnell sind. Ansonsten können aktuell nur Polizeibeamte Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen ahnden. Doch bei der Stadt Forchheim gibt es Pläne, das zu ändern.
Kommunale Verkehrsüberwacher
Auch Stadtrat Günther Hammer (CSU) regte bereits an, die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen in der Innenstadt zu verbessern. In einigen Bereichen, wie dem Rathaus, dem Paradeplatz oder der Wiesentstraße werde gerade abends zu schnell gefahren. Er fragte nach, ob die Stadt nicht die Parküberwacher in Forchheim berechtigen könne, in sensiblen Bereichen bei Verstößen Anzeige zu erstatten. In mehreren bayrischen Kommune werde das bereits gemacht.
Auch Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) und das Straßenverkehrsamt sieht darin Potenzial. "Wir wollen das angehen. Es laufen bereits Gespräche. Aber heuer wird das nicht mehr realisierbar sein", erklärt Kurth. Bislang ist städtische Verkehrsüberwachung faktisch nur eine Parküberwachung. Wenn die Kommune neben der Polizei auch Geschwindigkeitsübertretungen ahnden will, brauchen sie dafür speziell geschultes Personal und entsprechende Messgeräte.
Im Ordnungsamt gebe es bereits die Idee, entsprechende Stellen auszuschreiben. "Es gibt aber auch die Möglichkeit, dies an entsprechende Zweckverbände auszulagern", gibt Kurth zu bedenken. Die Stadtverwaltung werde die Pläne für eine verbesserte kommunale Verkehrsüberwachung für das Haushaltsjahr 2020 vorsehen, der Stadtrat müsste dann noch zustimmen.
Eine wichtige Info an alle Raser in der Fußgängerzone: Das Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit können Beamte auch ohne Messgeräte ahnden.
Bayerische Gemeinden dürfen auch Geschwindigkeitsverstöße verfolgen und ahnden
Gesetzeslage In Bayern haben neben der Landespolizei die Gemeinden die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden (beispielsweise Parkverstöße) oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zu verfolgen und zu ahnden (§ 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung).