Illegales Autorennen auf A73: Porsche rast mit 240 km/h über Autobahn - Fahrer wird erwischt

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In seinem Porsche 911 Carrera 4S hat sich ein 36-Jähriger auf der A 73 bei Forchheim ein verbotenes Autorennen geliefert. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
In seinem Porsche 911 Carrera 4S hat sich ein 36-Jähriger auf der A 73 bei Forchheim ein verbotenes Autorennen geliefert. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Ein 36-Jähriger soll mit seinem Porsche 911 Carrera 4S an einem verbotenen Autorennen auf der A 73 bei Forchheim-Nord teilgenommen haben. Obwohl eine Verständigung in Aussicht stand, kam es dazu am Donnerstag am Forchheimer Amtsgericht nicht.

Zu viel Adrenalin im Blut und zu viele PS unter der Motorhaube seines Autos wurden einem 36-jährigen Mann aus dem Landkreis Lichtenfels zum Verhängnis. Am Donnerstag musste sich der 36-Jährige vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten, weil er im März 2018 an einem verbotenen Autorennen auf der A 73 bei Forchheim teilgenommen haben soll.

Mit seinem Porsche 911 Carrera 4S soll der 36-Jährige am 31. März 2018 gegen 23 Uhr auf der A 73 in Fahrtrichtung Suhl, zwischen der Anschlussstelle Forchheim-Nord und dem Parkplatz Regnitztal (Eggolsheim) unterwegs gewesen sein, verliest Staatsanwältin Katja Grießl aus ihrer Anklageschrift.

Mehr als 240 Stundenkilometer

Nach der Baustelle an der Anschlussstelle Forchheim-Nord soll er an einem nicht erlaubten Autorennen mit dem Fahrer eines anderen, unbekannten Fahrzeugs teilgenommen haben. Der Angeklagte soll seinen Kontrahenten rechts überholt, vermehrt die Fahrstreifen gewechselt und bei anderen Autos dicht aufgefahren sein, so die Anklage. "Sie und der unbekannte Rennteilnehmer fuhren mit einer kontinuierlichen Geschwindigkeit von mehr als 240 Stundenkilometern", so Grießl.

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Für Amtsrichterin Silke Schneider war das Strafverfahren noch ungewohntes Terrain, denn der Paragraph 315d (verbotene Kraftfahrzeugrennen) wurde erst im Oktober 2017 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. "Ist es schlimmer, wenn jemand besoffen fährt oder das macht?", stellte Richterin Schneider in Frage. Sie bot den zwei Verteidigern deshalb eine Verständigung an: Eine Geldstrafe zwischen 70 und 90 Tagessätzen und drei Monate Fahrverbot.

Verständigung empfohlen

Auch wenn es ein "interessanter Fall" sei, die Verständigung anzunehmen, sei "die pragmatische Empfehlung der Anwälte an ihren Mandanten", sagte Till Wagler, ein Verteidiger des 36-Jährigen. "Das Verfahren wird sich sonst ziehen und ist ergebnisoffen", so Wagler.

Dabei sei der Versicherungskaufmann auf sein Auto angewiesen, rund 40 000 Kilometer fahre er nach eigenen Angaben im Jahr durch ganz Oberfranken. Vier Monate war der Porsche sichergestellt, danach soll er nicht einmal mehr angesprungen sein. "In der Zeit ist auch die Finanzierung weiter gelaufen", gibt Joachim Voigt, der zweite Verteidiger des Angeklagten, nicht ohne Sarkasmus zu Bedenken.

Besonders prekär: Unter den Autos, die der Lichtenfelser überholte, war auch eine Polizeistreife, die kurz zuvor einen anderen Mann wegen zu schnellen Fahrens kontrolliert hatte. Der kontrollierte Mann sagte als Zeuge aus. Ob die Streife in zivil unterwegs war, wurde im Gerichtssaal nicht deutlich.

Staatsanwältin Grießl war mit der Verständigung nicht glücklich, drei Monate Fahrverbot sei viel zu wenig. "Es käme darauf an, ob eine Gefährdung gegeben war", sagt sie. Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter konnte keinen Aufschluss bringen.

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Auch ein zufällig gefilmter Mitschnitt des Rennens und die Zeugenbefragung des Autofahrers, der ebenfalls auf der A 73 unterwegs war, konnten keine Einigung bringen. Deshalb wird die Verhandlung ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Dann soll der Sachbearbeiter des Falls auftreten.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Vorfälle Immer wieder werden unbeteiligte Verkehrsteilnehmer Opfer illegaler Autorennen. Am 1. Februar 2016 wurde ein unbeteiligter Autofahrer bei einem Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm tödlich verletzt. Die beiden Männer wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Am 16. Juni 2017 tötete in Mönchengladbach ein 28-jähriger Teilnehmer an einem Rennen einen Mann, als er die Kontrolle über sein Auto verlor.

Gesetz Auf Initiative des Bundesrates wurde eine Gesetzesinitiative angestoßen, um die Teilnahme an illegalen Rennen mit Haftstrafen ahnden zu können.Seit dem 13. Oktober 2017 sind nicht erlaubte Straßenrennen als verbotene Kraftfahrzeugrennen mit dem Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt und können mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Davor lag die Höchststrafe bei 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Kraftfahrzeugrennen auf öffentlichen Straßen erfordern immer eine Erlaubnis.

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Quelle: www.illegale-autorennen.de

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