Wegen dem Konsum und Verkauf von Drogen stand ein 35-Jähriger aus Langensendelbach vor dem Forchheimer Gericht. Mit einem blauen Auge kam er davon.
Geteiltes Leid ist halbes Leid. Diese Erfahrung machten jetzt auch zwei Freunde aus Langensendelbach. Einer von ihnen wurde bereits in einer vorangegangenen Gerichtsverhandlung bestraft, der andere musste sich noch vor Richterin Silke Schneider wegen Besitz und Handel mit Betäubungsmittel verantworten.
Von Juni bis November 2015 kaufte der Angeklagte in zeitlichen Abschnitten von vier Wochen immer wieder Marihuana. An die Droge sei er auf den guten alten Weg gekommen, also nicht über das Internet, so der 35-Jährige. In den sechs Monaten seien so etwa 25 Gramm Marihuana zusammengekommen. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung der Polizei beim Angeklagten fast drei Gramm Marihuana und etwa zwei Gramm eines Tabak-Marihuana-Gemisches gefunden. Die Drogen hatte der 35-Jährige teilweise in den gelben Plastikbehältern von Überraschungs-Eiern gelagert. Auch eine Feinwaage und Druckverschlusstütchen wurden von den Beamten sichergestellt.
Freunde teilen sich die Kosten
Zu seinem Pech gab der Angeklagte in diesem Zeitraum auch mehrere Sammelbestellungen auf und verkaufte einen Teil des Rauschgiftes an seinen Freund weiter. "Ich habe das nicht mit Gewinn weiterverkauft. Wir haben uns die Kosten geteilt", verteidigte sich der Angeklagte.
Staatsanwältin Kerstin Harpf hingegen beschuldigte den 35-Jährigen in der Anklageschrift, die Drogen weitergegeben zu haben, um sich für die Hilfe seines Freundes zu bedanken. Auch diesen Vorwurf wies der Langensendelbacher von sich. "Es war eine intensive Freundschaft. Er hat mir einfach nur so geholfen." Auch der Freund bestätigte diese Version - wurde selbst schon mit einer Geldauflage von 1500 Euro und einer Drogenabstinenz bestraft. Die Anklage gegen ihn wurde fallen gelassen.
Das forderte auch Verteidiger Matthias Mayer für seinen Mandanten.
"Eigentlich wäre es jetzt ungerecht, wen wir ihm was anderes geben", stimmte Richterin Silke Schneider der Forderung zu.
Somit kam auch der 35-jährige aus Langensendelbach mit einem blauen Auge davon. Seine Strafe: Eine Geldauflage von 1500 Euro und der Nachweis, dass er keine Drogen mehr konsumiert. Ist alles erfüllt, wird auch gegen ihn die Anklage fallen gelassen. "Es war für mich ein Schock, als die Polizei zu mir nach Hause kam. Seitdem nehme ich keine Drogen mehr", beteuerte der junge Mann.