Landschafts-Idylle oder Wohnbebauung in Streitberg?

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Soll das Areal unberührte Natur bleiben oder für Wohnbebauung frei gegeben werden.? Fest steht: Die Fläche gehört zum Naturpark Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst. Foto: Josef Hofbauer
Soll das Areal unberührte Natur bleiben oder für Wohnbebauung frei gegeben werden.? Fest steht: Die Fläche gehört zum Naturpark Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst.  Foto: Josef Hofbauer
 

Seit Sommer wird gestritten, ob das Grundstück an Ortsrand von Streitberg aus dem Geltungsbereich des Naturparks Fränkische Schweiz herausgenommen werden soll.

Kreis Forchheim — Die Grenze des Naturparks Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst ist klar festgelegt. Das 6500 Quadratmeter große Grundstück am westlichen Ortsrand von Streitberg, das Eigentümer Franz Kraus vor Jahren als "Bauland" erworben hat, liegt im Geltungsbereich des Naturparks. Das will er so nicht hinnehmen.
Er will auf dem südlichen Teil der Fläche, die unmittelbar an die Ortsbebauung anschließt, vier Häuser errichten. Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, es handle sich um eine Ortsabrundung und stimmte dem Vorhaben zu. Gleichzeitig wurde die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Die Begründung: Im Luftkurort Streitberg bestehe Bedarf an Wohnungen.
Überdies seien die Grenzverläufe des Landschaftsschutzgebietes an den Ortsrändern grundsätzlich zu eng gefasst und durchschneide selbst gewachsene Entwicklungsbereiche.

Natur-Zerstörung

Bei der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses wehrte sich Susanne Diekmann (Bündnis 90/Die Grünen) vehement gegen eine Verkleinerung des Naturparks Fränkische Schweiz. Die geplante Bebauung führe zur Zerstörung eines, aus Sicht des Naturschutzes wertvollen Bereiches. Damit verbunden sei eine schwer wiegende Beeinträchtigung des Orts und Landschaftsbildes. Die Postkartenidylle, die der Besucher der Binghöhle auf dem vorbei führenden Weg genieße, werde durch Neubauten unwiederbringlich zerstört.

Demgegenüber fand Hans Jürgen Dittmann (CSU), eine Bebauung stelle die bessere Variante gegenüber der verwilderten Obstanlage dar. Das Landkreis-Gremium tue gut daran, sich der Argumentation der Gemeinde anzuschließen. "Es geht um das Leben, um die Menschen", argumentierte Dittmann. Da könne man so einer Ausnahmeregelung schon einmal zustimmen. Zumal sich verschiedene Kreis-Gremien wiederholt mit der Materie auseinandergesetzt hatten. Angesichts des Widerstandes von Susanne Diekmann, sprach der CSU-Kreisrat von einem "merkwürdigen Demokratieverständnis" und verwies auf das Matthäus-Evangelium, Vers 25, 1 bis 13.

Wolfgang Fees (SPD) mochte sich mit einer Bebauung nicht anfreunden. "Wir haben ein Problem damit." Wenn die Tatsache, dass vor über hundert Jahren nördlich des Weges zur Binghöhle ein Forsthaus in die Landschaft gestellt wurde, nun als Argument dafür genommen werde, dass der gesamte Hang zugebaut werden darf, sei das "einfach nicht in Ordnung."

Das sei keine Ortsabrundung, vielmehr krage die potenzielle Baufläche in das Naturschutzgebiet hinein, legte Susanne Diekmann nach, die sich gegen Dittmanns Vorwürfe verwahrte. "Es muss doch möglich, sein, dass jeder seine Meinung vertritt, ohne dass ihm mangelndes Demokratieverständnis unterstellt wird", ereiferte sich Diekmann.

Dennoch schloss sich die Mehrheit dem Verwaltungsvorschlag an, der eine Bebauung befürwortete. Dagegen stimmten Wolfgang Fees (SPD), Erich Daum (FW) und Susanne Diekmann (Die Grünen).