Für die hohe Vielfalt an Pflanzen und Tieren ist demnach die ursprüngliche extensive Bewirtschaftung mit einem hohen Anteil an Blütenpflanzen vom Frühjahr bis in den Herbst ausschlaggebend.
Befürchtungen
Viele Landwirte jedoch befürchten Einschränkungen bei der Nutzung der Streuobstbäume. Der Trägerkreis des Volksbegehrens dagegen sieht dies anders. "Zwar stellt der Gesetzentwurf Streuobstwiesen ab einer Größe von 2500 Quadratmetern unter den Schutz des bayerischen Naturschutzgesetzes. Davon ausgenommen sind aber Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohn- oder Hofgebäude entfernt sind", erklärt Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern. "Der noch nicht rechtskräftige Gesetzentwurf des Volksbegehrens dient dazu, den rasanten und anhaltenden Verlust von unzähligen Streuobstwiesen endlich aufzuhalten", so Becker weiter. Laut Erhebungen der Landesanstalt für Landwirtschaft sind im Freistaat von 1965 bis 2012 rund 70 Prozent der Streuobstbäume verschwunden (von rund 20 auf sechs Millionen).
In den vergangenen Jahrzehnten ist auch in Bayern der größte Teil der Streuobstwiesen verloren gegangen. Meist sind sie Wohn- und Gewerbegebieten zum Opfer gefallen oder in eine intensivere Nutzung wie Acker überführt worden. "Damit war für uns dringender Handlungsbedarf gegeben, um die Überreste unserer bayerischen Streuobstwiesen für die Zukunft zu erhalten. Ein ,Weiter so' beim Rückgang kann es auch hier nicht geben", meint der Vorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz, Norbert Schäffer. "Viele Streuobstwiesenbesitzer sehen ihre Flächen als generationenübergreifenden Schatz. Wer jetzt aber aufgrund von Desinformation oder unlauteren Motiven Obstbäume in Streuobstwiesen fällt, begeht Naturfrevel", stellt Schäffer klar.
Ein vom Trägerkreis in Auftrag gegebenes Gutachten hatte klargestellt, dass eine übliche Nutzung der Streuobstwiesen durch die Unterschutzstellung nicht behindert wird. "Das Gutachten bescheinigt, dass die Entnahme von alten oder überalterten Bäumen weiterhin möglich ist. Ebenso kann die Zusammensetzung der Obstbaumarten geändert werden", erklärt Norbert Schäffer. Ist eine Streuobstwiese mit staatlicher Förderung entstanden, kann sie innerhalb von 15 Jahren nach Beendigung der Förderung auch einer anderen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. "Wer jetzt seine Streuobstwiese rodet, nur um unter 2500 Quadratmeter zu kommen, handelt eindeutig verwerflich. Ob derartige Rodungen von Höhlenbäumen zur Vogelbrutzeit ohnehin rechtlich überhaupt erlaubt sind, zweifeln wir an und werden dies überprüfen lassen", so Schäffer.
"Unser Gesetzentwurf stellt eindeutig klar, dass die Nutzung und Pflege der Streuobstwiesen ausdrücklich gewünscht wird und weiterhin zulässig ist", wird Ludwig Hartmann, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag, in der Pressemitteilung zitiert. Dabei sei der Rahmen für die Nutzung klar definiert worden: 1. Für betriebswirtschaftlich veranlasste Veränderungen und Erweiterungen der Hofstelle können Obstbäume gerodet werden. Dafür ist an anderer Stelle ein Ausgleich zu schaffen. 2. Im Streuobst übliche Pflege- und Erneuerungsmaßnahmen unterliegen keiner Beschränkung. 3. Für besondere Schadenssituationen kann auf der Grundlage einer zu erlassenden Ausführungsverordnung auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgen.
Der Trägerkreis des Volksbegehrens sieht den Bayerischen Bauernverband (BBV) hier in der Pflicht. "Wenn es dem BBV Ernst um den Erhalt der Artenvielfalt ist, muss er alles daransetzen, weitere Fällungen von Obstbäumen durch Landwirte zu verhindern", fordert Ludwig Hartmann.
Über das Volksbegehren Artenvielfalt
Vom 31. Januar bis zum 13. Februar haben sich über 1,7 Millionen Wahlberechtigte in den Rathäusern in Listen eingetragen. Am 3. April hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, den Gesetzentwurf anzunehmen. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der LBV, Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die Gregor-Louisoder-Umweltstiftung. Über 200 Organisationen, Unternehmen, Verbände und Parteien unterstützen diese Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.
Jetzt mal Klartext.
Die Bauern haben richtig gehandelt. Warum sich mehr oder weniger enteignen lassen. Jeder Hausbesitzer kann etwas für die Insekten tun. Aber NEIN. Es werden Vorgärten in grau zugeschottert und Mähroboter entfernen jede Blüte noch bevor sie sich öffnet. Natürlich sind 50 qm Garten sehr schwer zu pflegen im Gegensatz zu einem Hektar Obstgärten.
Viele wissen doch garnicht wieviel Mühe es macht bis man in einen Apfel beißen oder eine Kirsche essen kann. Vielen loben den heimischen Schnaps aber von Totholz kommt kein Schnaps.
Kein Bauer kann auf Bienen verzichten, deshalb stellen sie ihre eigenen Kästen auf. Die Bienen überleben auch nicht von allein. Sie werden gefüttert und Krankheiten von ihnen ferngehalten.
Es ist eine Unverschämtheit die Biotopkartierung mit "Rettet die Bienen" in Verbindung zu bringen. Die Kartierung startete bereits 2014 und wurde bereits vor den Volksbegehren abgeschlossen.
Von wegen "dumme Bauern"! Sie haben vorausschauend gehandelt und sich nicht zum billigen Werkzeug der Obrigkeit machen lassen. Die Landwirte wären wieder die gewesen, die die Arbeit gehabt hätten und die anderen hätten die Lorbeeren geerntet.
Sie haben auch ihren Kindern die Möglichkeit gegeben weiterhin auf ihrem Besitz frei zu handeln.
Diejenigen die Bauern für dumm halten sollten sich mal überlegen was sie essen. Eigentlich sollten diese Leute mal ne zeitlang garnicht essen, nicht mal so was banales wie eine Kartoffel.
Jetzt mal Klartext.
Die Bauern haben richtig gehandelt. Die Landwirte hegen und pflegen ihre Grundstücke für sich und die Artenvielfalt, während andere ihre 10 qm Vorgärten zuschottern oder Mähroboter einsetzen weil 50 qm Garten so viel Arbeit machen.
Viele wissen doch garnicht wieviel Arbeit es braucht um in einen Apfel beißen oder eine Kirsche essen können. Gelobt wird auch der heimische Schnaps, aber von Totholz kommt kein Schnaps.
Kein Bauer kann auf Bienen verzichten. Ganz im Gegenteil. Sie stellen sogar ihre eigenen Bienenkästen in ihre Obstgärten. Sie bringen diese Insekten über den Winter. Füttern sie und schützen sie vor Krankheiten.
Es ist eine Unverschämtheit jetzt das Volksbegehren "Rettet die bienen" gleichzusetzen mit der Biotopkartierung des bayrischen Amtes für Umwelt. Denn nicht "Rettet die bi