Landkreis Forchheim: Briefkästen mit illegalen "Tschechen-Böllern" gesprengt

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Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa
Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa

Das Jugendgericht musste sich mit Sprengungen mehrerer Briefkästen aus dem Forchheimer Landkreis beschäftigten. Mehrere Jugendliche waren beteiligt.

Nach Tschechien fahren, illegale Böller kaufen und über die Grenze schmuggeln, ist verboten. Weil sie mit den Sprengkörpern auch noch Briefkästen im Landkreis Forchheim in die Luft gejagt haben, standen nun drei Jugendliche vor Gericht. Einer der Täter wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zwei 19-Jährige und eine 16-Jährige saßen auf der Anklagebank. Den zwei männlichen Angeklagten, die aus dem Landkreis Forchheim stammen, wird vorgeworfen, in Tschechien die Böller gekauft zu haben. Das gaben beide vollständig zu. "Wir waren aber nicht mit der Absicht dort, um Böller zu kaufen", bekräftigte ein Angeklagter. Die Aufklärung der weiteren Taten war kniffliger: Am 11. Dezember fuhren die Angeklagten mit zwei weiteren Zeugen nach Ebermannstadt. Dort sprengte die 16-Jährige einen Briefkasten.


Briefkasten einer Ex in Ebermannstadt war das Ziel

Von der Sprengung will der angeklagte 19-Jährige nichts mitbekommen haben. Der zweite Angeklagte, der aus Ebermannstadt stammt, behauptet, sich "nicht mehr wirklich erinnern" zu können. Die 16-Jährige dafür umso besser. Der Ebermannstadter habe dem Fahrer angewiesen, zu der Adresse zu fahren. "Er hatte Stress mit der, die dort wohnt", führte die 16-Jährige aus. Auch das bestritt der Ebermannstadter: "Das war zu diesem Zeitpunkt schon vorbei. Wir waren wieder Freunde."

Doch die 16-Jährige beharrte darauf, von dem 19-Jährigen angewiesen worden zu sein, den Briefkasten mit dem "Tschechen-Bölller" zu sprengen. Eine weitere Zeugin, die mit im Auto saß, erinnerte sich, dass der Angeklagte "vorgeschlagen hatte, den Briefkasten zu sprengen". Außerdem habe der Angeklagte die Tat nicht selbst begehen wollen, weil "ihn die Eltern sofort erkennen würden".


Bewohner beobachten das Täterfahrzeug

Die Hausbewohner bemerkten das Geschehen und erkannten den dunklen VW. Die zwei Töchter waren kurz vor der Sprengung nach Hause gekommen. "Den Briefkasten hat es bis zu den Nachbarn geschleudert", sagte Zeugin. Die andere Tochter erklärte, der Ebermannstadter hätte bereits vorher einmal den Briefkasten "mit Silikon zugeklebt". Außer dem Postkasten wurden am Tag danach zwei weitere Briefkästen gesprengt. Beide Angeklagten bestritten den Vorwurf. Die 16-Jährige sagte aber bei der Polizei aus, dass beide ihr von diesen Sprengungen erzählt hätten.


Geld in einem Schnellrestaurant veruntreut

Der 19-jährige Ebermannstadter war noch wegen einem zweiten Fall angeklagt. Er hat zwischen Februar und März Geld bei seiner Arbeitsstelle, einem Schnellrestaurant, veruntreut. Er soll gezahlte Produkte storniert und das Geld aus der Kasse genommen haben. Insgesamt habe er so 2175,18 Euro erbeutet. "Das war das, was wir ihm nachweisen konnten", erklärte die Restaurantmanagerin. Diese Tat räumte der Angeklagte ein. Er wisse aber nicht, wie viel Geld es gewesen sei. "Sein Fehler war, dass er an einem Tag zu viel Geld storniert hatte, so dass kein Gewinn, sondern Minus in der Kasse war - und das kann nicht sein", so die Managerin.

Staatsanwalt Daniel Heppt plädierte, alle drei Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Der 19-Jährige Fahrer solle eine Geldauflage zahlen und einen Freizeitarrest erhalten. Die 16-Jährige sei mit gemeinnütziger Arbeit zu bestrafen. Der Ebermannstadter, der "die treibende Kraft" war, müsse mit einer Haftstrafe verurteilt werden. Der Anwalt des 19-Jährigen betonte, das jugendliche Verhalten seines Mandanten ansetzen und bat das Gericht, dem Jugendlichen nochmals eine Chance zu geben.


Forchheimer Richter: Bewährung am seidenen Faden

Richter Philipp Förtsch verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung - wegen unerlaubter Einfuhr explosionsgefährlicher Stoffe, Sachbeschädigung in mehreren Fällen und veruntreuender Unterschlagung. "Die Bewährung hängt am seidenen Faden", bekräftigte der Jugendrichter. Der Grund für die Bewährung sei, dass es der Angeklagte eventuell schaffen könnte, straffrei zu bleiben. Dazu muss der Ebermannstadter 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 1500 Euro an die Awo zahlen. Der 19-Jährige Fahrer wurde wegen Einfuhr und Mithilfe zur Sachbeschädigung mit einer Geldauflage von 1400 Euro bestraft. Die 16-Jährige muss 30 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Awo leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.