Kreis Forchheim: unterschiedliche Vorgaben für Baugrundstücke auf der Tal- und Bergseite

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Im Baugebiet "Binzig" entsteht das erste Haus. Rechts der Straße sind die Grundstücke talseitig, links bergseitig. Foto: Carmen Schwind
Im Baugebiet "Binzig" entsteht das erste Haus. Rechts der Straße sind die Grundstücke talseitig,  links bergseitig. Foto: Carmen Schwind

Für den Bebauungsplan "Binzig" in Wiesenthau hat das Landratsamt Forchheim konkretere Angaben empfohlen. Das führt zu Vorgaben für die maximale Höhe des Bodenniveaus im Erdgeschoss.

In einer Sondersitzung beschlossen die Gemeinderäte aus Wiesenthau einstimmig die erste Änderung für den Bebauungsplan des Baugebietes "Binzig". Das war nötig gewesen, da das Landratsamt Forchheim empfohlen hatte, einige Stellen, die Spielraum für Interpretationen zugelassen hatten, zu konkretisieren. In der Sitzung vor der Sommerpause hatten die Räte deshalb beschlossen, das Ingenieurbüro Weyrauther mit den Änderungen zu beauftragten. In die Sondersitzung war nun Max Brust, Geschäftsleiter des Ingenieurbüros, gekommen, um die neuen textlichen Festsetzungen vorzustellen. "Bei der Höhenlage der Gebäude hat sich geändert, dass für die talseitig der Straße liegenden Häuser die Höhe der Oberkante des fertigen Fußbodens des Erdgeschosses mit maximal 30 Zentimeter über der Straßenoberkante festgesetzt wird", trug er vor. Für die bergseitig der Straße liegenden Häuser wird die Höhe der Oberkante des fertigen Fußbodens des Erdgeschosses auf maximal 30 Zentimeter über dem natürlichen Gelände festgesetzt. "Das ist jetzt genauer mit den Bezugspunkten", erklärte Brust.

Regeln für Wintergärten

Bei den Wintergärten gab es bisher keine Festlegungen. Nach Gesprächen mit dem Landratsamt wird nun in den Bebauungsplan aufgenommen, dass als Dachform für Wintergärten auch Flachdächer und auch flach geneigte Dächer zulässig sind."Generell wollten wir keine Auffüllungen und Abgrabungen, denn wir wollten das Gelände so behalten wie es ist", sagte Max Brust. Allerdings sind Stützmauern zum Zwecke der Abstützung der Zufahrt und der Garage zulässig. Für zwei aneinander gebaute Garagen auf der Grenze sind im Bereich der Zufahrt und der Garage Aufschüttungen und Abgrabungen gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig. Das Flachdach der Garage darf jetzt als Terrasse genutzt werden. Außerdem wurde festgelegt, dass Hecken, Holzlatten oder Trockenmauern aus Naturstein als Einfriedung zulässig sind. Die maximale Höhe beträgt einen Meter.

Ursprünglich "schlanker"

Max Brust erklärte, dass der Bebauungsplan ursprünglich "schlanker" gehalten worden sei, damit die Bauherren mehr Möglichkeiten bei der Planung hätten. Er könne sich vorstellen, dass bei mehr Festlegungen auch mehr Fragen auftauchen. Der Gemeinderat Holger Stöhr (MHN) wollte wissen, ob der Bebauungsplan nicht bereits vor zwei Jahren überprüft worden sei und ob jetzt noch weitere Änderungen kommen könnten. Bürgermeister Bernd Drummer (BGW) antwortete, dass man davon ausgegangen sei, dass alles geregelt sei. Jetzt werde das eine oder andere jedoch anders interpretiert Mit weiteren Änderungen seitens des Landratsamts rechne er nicht. Und auch Johannes Pieger (DS) bestätigte, dass der Bebauungsplan damals so formuliert worden war, dass er pauschal passend war, da jedes Grundstück anders ist. Und Max Brust ergänzte, dass zu der Zeit auch die Straße noch nicht gebaut war und sich dadurch neue Erkenntnisse ergeben haben.

Talseitig oder bergseitig

Gerhard Lassner (BGW) fragte sich, ob die Grundstücke in der Mitte des Geländes der Kategorie talseitig oder bergseitig zugeordnet werden können. Damit löste er eine Diskussion aus. Deshalb beschlossen die Räte, dass außer den Empfehlungen des Landratsamts auch noch aufgenommen werden soll, dass die Grundstücke rechts der Straße von der Hauptstraße kommend talseitig sind, die Grundstücke links davon bergseitig. Außerdem erklärte Drummer, dass diese Änderungen keine Auswirkungen auf die bisher genehmigen Bauanträge haben, da es sich um keine gestalterischen Modifikationen handelt. Der Bebauungsplan mit den Änderungen wird nun einen Monat lang für die Bürger ausgelegt und Behörden und Institutionen zur Stellungnahme zugeschickt. Gleich danach bearbeiteten die Gemeinderäte einen Bauantrag, der die Neuerungen bereits berücksichtigt hat. "Das ist eine ungewöhnliche Konstellation", meinte Geschäftsleiter Matthias Zeissner, doch man wollte die Bauherren unterstützen.