Noch wird geprüft, ob im Gebiet "Debert II" in Ebermannstadt Bauland entstehen kann. Aber der erste Container steht schon da.
Wucherten vor Jahren noch Hecken und Sträucher auf den (möglichen) Baugrundstücken im "Debert II und III) oder im "Ehrlich", sehen die Grundstücke nun aus wie geleckt. Die Flächen, auf denen Häuser gebaut werden sollen, sind gemäht, sie warten förmlich darauf, dass die Bagger anrollen. Auch der erste Bau-Container steht schon bereit.
Grund genug für Stadtrat Martin Vogler (CSU) gegen Ende der jüngsten Stadtratssitzung in Ebermannstadt die Anfrage zu stellen, ob denn bereits Baurechte geschaffen, ein vorzeitiger Baubeginn erteilt worden sei. Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) wehrt ab. Noch seien die Areale Außenbereich. Container hätten dort nichts verloren.
Wörtlich erklärte sie: "Die Aufstellung eines Containers bzw. Bauwagens ist der Verwaltung nicht bekannt. Die baurechtliche Zulassung wäre durch das Landratsamt zu überprüfen." Die Information werde weitergegeben.
Doch auch drei Wochen später hat sich an der Situation nichts geändert. Was die Skepsis des CSU-Stadtrates mehrt. Kathrin Schürr, die Pressesprecherin des Landratsamtes bedauert: "Unser Bauamt hat bisher keine offizielle Mitteilung/Schreiben der Stadt Ebermannstadt erhalten." Um den Vorgang prüfen zu können, sei eine genau Bezeichnung des Ortes (Flurnummer), notwendig, wo sich das Grundstück mit dem Bauwagen befindet. Erst dann könne der Eigentümer ermittelt werden. Danach werde geprüft, ob die Anlagen privilegiert, sprich zulässig sind. Falls nicht, müsste eine Anordnung zur Beseitigung ergehen.
Demgegenüber betont Andreas Kirchner von der Stadtverwaltung Ebermannstadt: Im Nachgang zur Stadtratssitzung habe das Bauamt das Landratsamt mündlich über die Aufstellung eines Bauwagens am Schlüsselstein informiert. Am 4. April habe Thomas Distler vom Bauamt Wolfgang Wendel und Gerd Unterburger von der Aufsichtsbehörde schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass im Bereich Debert II ein drei mal sechs Meter großer Container abgestellt worden sei. Um Überprüfung wurde gebeten.
"Das Schaffen von Baurecht unterliegt den Bestimmungen des Baugesetzbuches und setzt einen Stadtratsbeschluss voraus", unterstreicht Andreas Kirchner. Er verweist darauf, dass derzeit für dieses Gebiet eine Rahmenplanung erstellt werde. Über den aktuellen Stand sei in einer öffentlichen Veranstaltung am 8. März informiert worden. Die Anfrage von Martin Vogler habe sich somit erübrigt. Wenn kein Baurecht geschaffen wurde, könne es auch keinen vorzeitigen Baubeginn geben. In Sachen Container sei somit das Landratsamt am Zug.
Es gibt doch noch ein "Problem" mit diese Baucontainer. Es ist nur für den Zweck unsere Pfadfinder Stamm als mögliche Regenschutz und Lagerraum. Wir wollen nicht bauen und nicht irgendeine Vorteil über irgendeine Gruppe hier in Ebs erzwingen. Unsere Motto ist von eine Zitat aus der Bibel: " Geht so mit anderen um, wie die anderen mit euch umgehen sollen." Als christliche Pfadfinder diese Leitspruch sollte uns und unsere Mitglieder begleiten. Ich finde es wäre auch gut in der Zukunft wenn jeder in Ebs diese Spruch zu Herzen nimmt und erst Kontakt aufnimmt bevor Beschuldigung in der Welt weiter gegeben wird. Sicherlich müssen wir alles Rechtmäßig machen. Wir haben die Stadt und das Bauamt schon geschrieben was wir tun müssen das jeder zufrieden gestellt werden können. Noch ein Spruch aus der Bibel sollten wir zu Herzen nehmen wenn wir uns als Christen nennen: Phil. 2 - "Seid nicht selbstsüchtig; strebt nicht danach, einen guten Eindruck auf andere zu machen, sondern seid bescheiden und achtet die anderen höher als euch selbst. Denkt nicht nur an eure eigenen Angelegenheiten, sondern interessiert euch auch für die anderen und für das, was sie tun."
Gibt es in Ebermannstadt denn keine anderen Probleme als diesen Baucontainer? Der Besitzer soll sein Holz im Hintergrund ordentlich stapeln, dann schaut die Sache auch ordentlich aus. Aber man wird sicherlich wieder einen Grund finden um den Container zu verbieten... Notfalls muss der Naturschutz herhalten (FFH-Gebeit, Landschaftsschutzgebiet, Biotop usw...)