Kassier eines Vereins aus dem Landkreis Forchheim bedient sich an Vereinsgeldern

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Fast 20 000 Euro soll der Kassenwart eines Schützenvereins aus dem südlichen Landkreis veruntreut haben. Am Dienstag stand er deshalb vor dem Amtsgericht.

Als Kassenwart eines Schützenvereins aus dem Landkreis saß er an der Quelle - und das hat der Mann ausgenutzt. Fast 20 000 Euro soll der Angeklagte veruntreut haben. Insgesamt handelte es sich dabei um 94 Fälle, die bis in das Jahr 2011 zurück reichen. Deshalb musste sich der 60-Jährige am Dienstag vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten.

Amtsrichterin Silke Schneider hat den Mann wegen gewerbsmäßiger Untreue in 19 Fällen zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er innerhalb eines halben Jahres 80 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der AWO Forchheim leisten.


Geld bereits zurück gezahlt

22 000 Euro, mehr als er veruntreut hatte, hat der Mann bereits an den Verein zurück gezahlt, was sich positiv auf das Urteil auswirkte. Dennoch: "Es war ein großer Vertrauensbruch. Weil sie schon so lange im Verein waren, wäre dieser gar nicht auf die Idee gekommen, sie zu kontrollieren", betont Richterin Schneider.

25 Jahre sei der Angeklagte in dem Schützenverein Mitglied gewesen, von 2000 bis 2016 als Kassenwart. "Der Verein war mein zweites Leben", sagt der Angeklagte vor Gericht. Nervös versucht er sich zu rechtfertigen, sein ganzes Leben habe er viel gearbeitet und sich engagiert. Als Zuhörer und Zeugen sind Mitglieder des Vereins erschienen.

Er habe aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt, sagt der Angeklagte. Die Pflege der Schwiegermutter kostete Geld. Außerdem musste dem 60-Jährigen ein Bein amputiert werden. "Sie sind in eine finanzielle Notlage gekommen, auch wenn man das an ihrem Einkommen schwer nachvollziehen kann", sagt Richterin Schneider. Immerhin bezieht der 60-Jährige als Maschinen-Industriemeister ein gutes Einkommen.


Angeklagter räumt Schuld ein

Zu Beginn der Verhandlung räumt der Angeklagte ein, dass er in drei Fällen Gelder aus der Barkasse des Vereins entnommen hatte. Indem er falsche Saldenmitteilungen verwendete, täuschte der Mann vor, diese damit ein Darlehen bei der Sparkasse zu tilgen. Tatsächlich nutzte er das Geld in Höhe von 7200 Euro für sich selbst. "Dazu stehe ich, das war meine Schuld", sagt der Angeklagte vor Gericht.

Weit weniger einsichtig zeigt sich der Mann, als es um die 16 Fälle geht, in denen er Geld vom Vereinskonto auf sein privates Konto überwiesen haben soll. Insgesamt handelte es sich dabei um 6350 Euro. Wie Amtsrichterin Schneider berichtet, habe der Mann dieses Geld dann nicht an die Bargeldkasse des Schützenvereins, sondern an einen anderen Verein überwiesen. "Für mich sieht es so aus, als ob Sie damit ein anderes Loch gestopft und die Bargeldkasse mit Luftbuchungen gefüllt haben", sagt Schneider.


Zunächst nicht einsichtig

Der Angeklagte zeigt zunächst keine Einsicht, redet sich mit angeblichen Rückzahlungen heraus - bis es der Amtsrichterin zu viel wird. "Der Tatbestand ist dadurch erfüllt, dass sie etwas entnehmen und nicht zurück zahlen", mahnt Richterin Schneider. Nach einer kurzen Pause räumt der Angeklagte ein, dass es Einzahlungen auf sein Konto gab. "Er ist sich sicher, dass es am Ende des Jahres ausgeglichen war. War es das nicht, dann war es ein Versehen", sagt der Anwalt.

Auf Vorschlag von Richterin Schneider wurde die Anklage in 72 Fällen fallen gelassen, weil die Strafe nicht ins Gewicht fallen würde. Darunter waren Kleinstbeträge von 99 Cent, beispielsweise für Web-Dienstleistungen eines E-Mail-Anbieters. Außerdem hatte es der Angeklagte unterlassen, Mitgliedsbeiträge einzuziehen. In diesem Zusammenhang wurde in drei Fällen von einer Klage abgesehen, weil der Beitrag zu gering war.