Der Bauausschuss Ebermannstadt hat sein Einverständnis für Starts und Landungen motorisierter Gleitschirmflieger nahe der Kläranlage wieder zurück gezogen.
Kehrtwende im Bauausschuss Ebermannstadt: Hatte das Gremium im November einem Start und Landeplatz für motorisierte Gleitschirmflieger auf einer Wiese unweit der Ebermannstadter Kläranlage zugestimmt, änderte das Gremium nun seine Meinung. Auf die Tagesordnung genommen wurde das Thema nach Protesten bei der Bürgerversammlung. Dort hatte sich Widerspruch geregt.
Wie Geschäftsstellenleiter Herbert Herlitz erklärte, habe sich auch die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt gegen die Landeerlaubnis der motorisierten Himmelsstürmer ausgesprochen. Die Begründung: Es handle sich um ein Wiesenbrütergebiet. Der Lebensraum von Vogelarten, die auf wechselfeuchte Wiesen als Lebensraum angewiesen sind, dürfe nicht angetastet werden.
Auch Meister Adebar, der auf dem Schlot des Gasthofes Sonne nistet, fühlt sich dort sehr wohl.
Da findet er auf dem reich gedeckten "Tisch" Regenwürmer, Insekten, Frösche, Mäuse und Fische. "Wir haben das Böllern verboten und nun soll bis zu 75 mal der Anflug eines lärmenden Zweitakter erlaubt sein? Das verscheucht unseren Storch "Ebermar ganz gewiss" ist sich Herbert Herlitz sicher.
Naherholungsgebiet beeinflusst In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird auch auf die Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion der Naturräume vor den Toren der Stadt durch die motorisierten Gleitschirmflieger verwiesen. Dies hätten die Mitglieder des Ausschuss in der November-Sitzung wohl nicht so genau mitbekommen, vermutet Herlitz.
Nun aber war das Urteil des Bauausschusses eindeutig. Einstimmig sprach sich das Gremium gegen die Start und Landeerlaubnis aus.
Die Chancen, eine Erlaubnis über das Luftamt Nordbayern zu bekommen, stehen somit alles andere als günstig, denn die Behörde stützt sich bei der Vergabepraxis auf die Stellungnahmen der Gemeinden und Naturschutzbehörden. Soll heißen: Der passionierte Gleitschirmflieger muss Ausschau nach einen anderen Start- und Landebahn halten.
Diese Leute, Naturschutzbehörde, Bund-Naturschutz, etc. wie ich mich erinnere, informierte ich seinerzeit über die Verseuchung des Grundwassers in einer Straße in Ebermannstadt. Noch heute warte ich auf die versicherte Beihilfe, der informierten, kompetenten Person.
Bei der Bürgerversammlung stieß der Landeplatz für motorisierte Gleitschirme auf einer Wiese nahe der Kläranlage Ebermannstadt bei den Vertretern vom Bund-Naturschutz-Ortsgruppe Ebermannstadt, Anmerkung “Wir haben da den Storch“, auf heftige Ablehnung. Weiter wurde eine FFH - Vorverträglichkeitsprüfung (Kürzel "FFH" steht für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten) durch die Stadt, vom BN-Ortsvorsitzenden beantragt.
Bei aller Liebe zur Natur entsteht die Vermutung, dass diese Individuen “FFH – Richtlinien“ dem Wohlsein der Menschheit zuvor stellen. Überdies nehmen sie sich das Recht über privates Eigentum zweckentfremdet zu bestimmen.