Eine Betriebsausfallversicherung hat die Gastwirtin Bianca Kugler aus Thuisbrunn abgeschlossen - mit Seuchenschutz für den Infektionsfall. Doch die Versicherung will nicht zahlen.
Eine Sicherheitsfanatikerin ist Bianca Kugler nicht. Es war der Versicherungsmakler selbst, der dem Wirtsehepaar vom Gasthof Seitz und dem Elch-Bräu in Thuisbrunn eine Betriebsschließungsversicherung mit Seuchenschutz empfohlen hatte. Auch auf den Infektionsschutz wird da verwiesen. Nun ist seit der Corona-Krise das Gasthaus geschlossen, der große Biergarten bleibt leer. Dabei würde für das Paar, dessen Wirtschaft zum touristischen Fünf-Seidla-Steig gehört, das Hauptgeschäft so richtig losgehen.
Gelistet sind in der Versicherungspolice gut 20 Krankheiten, für die diese Versicherung greift. Neben Influenza, Cholera und Typhus sind auch Salmonellen aufgeführt. Eine Versicherung, die Sinn hat, glaubten die Kuglers und schlossen sie vor zwei Jahren ab bei der Allianz, einer der größten Versicherer. "Im April, Mai und Juni verdienen wir normalerweise die Hälfte des Jahresumsatzes", erklärt Bianca Kugler. Doch seit Corona ist alles anders. Die Mitarbeiter sind in Kurzarbeit. "Wir können nur schwer planen. Wenn das noch länger so geht, wissen wir nicht, wie wir das stemmen sollen", sagt Kugler. Da wäre das Geld von der Versicherung gut. Doch die Versicherung weigert sich zu zahlen.
Begründung der Versicherung
"Corona gab es zum Abschlusstermin nicht", gibt Kugler die ihr von der Versicherung genannte Begründung wieder. Wegen solcher Versicherungen haben sich bereits sehr viele Wirte aus allen Regierungsbezirken an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Bayern gewendet. "Die Versicherungen nennen die unterschiedlichsten Gründe, um nicht zahlen zu müssen. Corona sei nicht in der Liste aufgeführt, andere Versicherungen sind der Meinung, der Versicherungsschutz greife nur, wenn jemand aus dem Betrieb mit Corona infiziert sei", beschreibt Frank-Ulrich John, der Pressesprecher der Dehoga, die Ausreden der Versicherungen.
Auf jeden Fall setze sich Dehoga gerade dafür ein, auch auf politischer Ebene eine Lösung zu finden. "Wir nehmen das sehr ernst, da die Betriebe auf die Unterstützung der Versicherung, in die sie jahrelang eingezahlt haben, angewiesen sind. Jeder Tag bringt sie der Insolvenz näher", erklärt John. "Dafür zahlt man die Versicherung", fügt John an.
Dehoga-Kreisstelle
"Eine solche Versicherung abzuschließen, war sehr vorausschauend", lobt Georg Hötzelein. Er ist Vorsitzender der Dehoga-Kreisstelle Forchheim. Die meisten Gastronomen hätten ältere Versicherungen mit dem gängigen Schutz vor Elementarschäden wie Feuer oder Hagel. Eine Betriebsschließungsversicherung müsste greifen, unabhängig von Corona. "Corona ist eigentlich egal, denn die Betriebsschließung wurde vom Staat angeordnet. Die Wirte schließen nicht aus Spaß. Da werden sich die Leute auf die Hinterfüße stellen, die Versicherungen können sich nicht herausreden", findet Hötzelein. Auch Hötzeleins Hotel und Gasthof in Regensberg ist von der Schließung betroffen. Und die staatlich angeordnete Betriebsschließung fällt nun einmal in die einnahmestärksten Monate. Mindestens 30 Prozent des Jahresumsatzes werde in den drei Monaten verdient. "Dann muss die ,arme' Versicherung ran. Wenn die Schließung aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgt, ist es egal, wie das Virus heißt", meint Hötzelein.
Zögern und Herausreden
Das Zögern und Herausreden der Versicherung kann er jedoch auch verstehen. "Es ist jetzt nicht nur ein Unfall. Eine ganze Rubrik ist an die Wand gefahren", erklärt Hötzelein. Vor allem aber sieht er die Sorge der kleineren Betriebe. Das sind gerade in der Fränkischen Schweiz oft Familienbetriebe mit Angestellten auf 450-Euro-Basis. Diese Mitarbeiter fallen nicht unter die Kurzarbeit. Selbst wenn die Wirte für den Betrieb keine Miete zahlen müssen: Die Einnahmen fallen weg. "Das ist ganz schlimm. Wenn sie ein oder zwei Monatsgelder auf der Bank haben, halten sie noch ein wenig durch", sagt Hötzelein. Ein wenig Einnahmen haben die Wirtsleute in Thuisbrunn noch durch die kleine Brauerei und den Onlineverkauf des Whiskys. Und ein wenig Hoffnung bleibt dem Wirtspaar, denn ihr Versicherungsmakler hat sich gemeldet. Demnach hat die Allianz selbst im Februar den Infektionsschutz um das Coronavirus in der bestehenden Betriebsschließungsversicherung ergänzt. "Wir vertrauen ihm, dass er dranbleibt", beteuert Kugler. "Allgemeinaussagen können wir nicht treffen. Es gibt unterschiedliche Verträge und unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern", meint dazu Charlotte Gerling, Pressesprecherin der Allianz Deutschland. So komme es auch darauf an, wie die staatlichen Regelungen aussehen. Muss etwa der Betrieb komplett schließen oder nur eingeschränkt werden? "Das muss im Einzelfall geprüft werden. Es ist eine dynamische Situation. Auch die Kollegen sind am Rödeln", sagt Gerling. Denn die Auswirkungen der Pandemie betrifft fast alle Gastronomen bei vielen Versicherern.
Wer glaubt das einem eine Versicherung im Schadensfall richtig versichert der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet...Versicherungen arbeiten alle erst zu ihrem eigenen Wohl und ganz am Schluß kommt dann der Versicherte...
Es ist leider so, wie gut eine Versicherung ist, merkt man erst wenn man sie braucht.
Es ist immer wieder traurig, wie manche Versicherungen sich vor Zahlungen drücken. Hier sollte im Eilverfahren überprüft werden, ob die aufgezählten Seuchen nicht als "Beispiel" einzustufen sind.
Um solche Betriebe tut es mir echt leid. Es gibt aber auch andere Unternehmen, wo ich absolut kein Verständnis aufbringen kann. Da fahren die Geschäftsinhaber mit einem richtig dicken, aufgemotzten Privatauto vor, und jammern dann, sie müssen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Wie kann das sein, dass innerhalb von wenigen Wochen solche Betriebe keine Gelder mehr für ihre Mitarbeiter haben? Wird hier der Gewinn gebunkert oder wurde das Geld mit vollen Händen einfach sinnlos verprasst?
Ich bin dafür, dass auch solche Betriebe Unterstützung erhalten, nur verlange ich dann hier als Steuerzahler, dass genauer überprüft wird, wie hoch die Einnahmen vorher waren, und ob nicht der Inhaber das hätte alleine stemmen können. Und im positiven Fall sollte die Unterstützung dann als Darlehen eingestuft werden. Der Schaden ist jetzt nun mal da, und sollte nicht auf die kleinen Mitarbeiter abgewälzt werden.
Es heißt doch schon immer:
Versicherungen wollen immer nur Dein Bestes: Dein Geld.
Und dann ist aber auch schon Schluss
Ich finde es ganz toll, dass der Namen der Versicherung genannt wird.
Wirte und Versicherte wehrt euch.
Denn:
recht_isses