Die Gewerkschaft Verdi hat Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Ebermannstadt eingelegt wegen des geplanten verkaufsoffenen Sonntags am 13. September. Das Landratsamt Forchheim wird nicht gegen die Stadt vorgehen.
Der verkaufsoffene Sonntag am 13. September in Ebermannstadt kann stattfinden. Die Gewerkschaft Verdi hatte beim Landratsamt Forchheim eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Ebermannstadt eingereicht, um diesen und den geplanten Jahrmarkt zu verhindern. Begründet war die Beschwerde unter anderem damit, dass "Läden einer Kommune nur sonntags öffnen dürfen, wenn es eine Veranstaltung gibt, die für den Sonntag prägend ist und für sich alleine genügend Besucher anzieht". Nach Auffassung der Gewerkschaft sei das zudem eine Großveranstaltung, die aktuell nicht stattfinden dürfe. "Wir bewerten das natürlich anhand der gesetzlichen Vorschriften", gibt Holger Strehl von der Pressestelle des Landratsamts Forchheim an. Das Landratsamt Forchheim werde gegen die Sonntagsöffnung nach Paragraf 14 des Ladenschlussgesetzes in Ebermannstadt nicht aufsichtlich vorgehen.
Nach Ansicht des Landratsamts ist der Jahrmarkt ebenfalls zulässig. Zudem sei von der Stadtverwaltung ein schlüssiges Hygienekonzept vorgelegt worden. Strehl erläutert: "Aufsichtliche Maßnahmen gegen die Sonntagsöffnung sind nach dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales nur geboten, wenn die Veranstaltung - Jahrmarkt - nicht geeignet ist, den Sonntag zu prägen, etwa weil ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Veranstaltung und Sonntagsöffnung besteht. Dies liegt nach unserer Auffassung nicht vor." Darüber freut sich Andreas Kirchner, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt: "Da hat sich die Mühe gelohnt, dass wir so ein ausführliches Hygienekonzept erstellt haben." Er ist froh, dass das Landratsamt keine Bedenken hat. Denn die Stadt wolle mit diesen Märkten und verkaufsoffenen Sonntagen die örtlichen Gewerbetreibenden unterstützen. "Das wird ein toller Markt am Sonntag", meint Kirchner.