Wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Inhalt ist ein 19-Jähriger am Amtsgericht Forchheim verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich bereits vorab geständig gezeigt.
Vor dem Amtsgericht Forchheim hat sich ein 19 Jahre alter Mann wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Inhalt verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, im Sommer vergangenen Jahres ein Video in einer Chatgruppe geteilt zu haben. Auf diesem sei zu sehen gewesen, wie zwei Jungen mit einem Esel sexuell zugange waren, berichten die Nürnberger Nachrichten. Der 19-Jährige hatte demnach schon während der Vernehmung durch die Polizei ein Geständnis abgelegt.
Vor Gericht erklärte der Beschuldigte nun, seinerzeit nicht nachgedacht zu haben. Laut seiner Darstellung habe er nicht gewusst, dass Dateien kinderpornografischen Inhalts im Netz herausgefiltert werden. Die Sex-Szene mit dem Esel habe er demnach als "sehr schräg" empfunden und sie gewissermaßen als Spaß im Chat weitergeleitet. "Mir war nicht bewusst, wie schlimm das ist", wird der Angeklagte im Bericht zitiert.
Amtsgericht Forchheim verurteilt 19-Jährigen - Richter unterstellt Angeklagtem "keine bösen Absichten"
Im Zusammenhang mit dem herausgefilterten Videos hatten Polizisten das Mobiltelefon des 19-Jährigen unter die Lupe genommen. Auf diesem fanden sich in der Folge weitere einschlägige Fotos. So sei unter anderem etwa der Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einem kleinen Mädchen zu sehen gewesen, berichtet die Zeitung.
Der junge Mann zeigte vor dem Amtsgericht Reue für sein Handeln. "Ich weiß, dass das verkehrt ist", hielt der Beschuldigte bei der Verhandlung fest. Er betonte zugleich, dass er keine sexuellen Vorlieben für Kinder oder Tiere habe. Das Video mit dem Esel habe er nur deshalb weitergeleitet, weil es sich hierbei um eine "sehr schräge Darstellung" gehandelt habe.
Der Jugendrichter machte diesbezüglich klar, dass schon der Besitz einer entsprechenden Datei strafbar sei. Zugleich wollte er dem Angeklagten jedoch "keine bösen Absichten unterstellen". Der 19-Jährige wurde für sein Vergehen letztlich zum Verrichten von 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Bei einem Erwachsenen wäre bei denselben Vorfällen eine Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, hielt der Jugendrichter fest.
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Wieder ein recht unverständliches Urteil. Dass ein 19 - jähriger so doof sein kann, dass er sexuelle Handlungen zwischen zwei Jungs und einem Esel nur für "schräg" gehalten hat, kann man ja noch glauben wollen. Aber da auch ein Video mit einem Mann vorhanden ist, der Sex mit einem kleinen Mädchen hat ist eindeutig strafbar. Und dem jungen Mann für die (vielleicht) vorhandene "Reue" für sowas nur 50 Arbeitsstunden aufzubrummen, verharmlost die Sache auch nochmal durch den Richter. Andere, die solches Material besitzen und verbreiten werden zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Ab wieviel Stück beginnt den die "richtige" Strafbarkeit bzw. wo liegt die Grenze zur "Eselei" - 10, 20, 50??? Wäre vielleicht kein Grund für eine mehrjährige Haftstrafe, aber einen deutlichen Schuß vor den Bug kann man 50 Arbeitsstunden nun auch nicht nennen, das liegt viel näher an einem Freispruch.