Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Forchheim und dem Landkreis über die Höhe der Kreisumlage 2014 endet voraussichtlich mit einem Vergleich. Der Kreisausschuss stimmte dem Kompromiss mehrheitlich zu.
"Außer Spesen, nichts gewesen" fasste Kreisrat Wolfgang Fees (SPD) den Streit zwischen Stadt und Landkreis Forchheim über die Höhe der Kreisumlage 2014 zusammen. Die Stadt hatte geklagt, dass ihre finanzielle Situation bei der Bemessung der finanziellen Belastung nicht gebührend berücksichtigt worden sei. Und das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte diese Auffassung geteilt.
Im Berufungsverfahren riet der Vierte Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtes mit Vorsitzendem Dieter Zöllner und seinen Kollegen Isabel Schübel-Pfister und Anton Stadlöder zu einem Vergleich. "Eine sehr weise Entscheidung" fand Landrat Hermann Ulm (CSU). Auch Bereichsleiter Reinhold Göller riet den Mitgliedern des Kreisausschusses, den Vergleich anzunehmen. Die ungewöhnlich ausführliche, elf Seiten umfassende Erläuterung der richterlichen Empfehlung lege dies nahe.
Verfahrensfehler entdeckt
Die Richter, so Göller, hätten dem Landkreis zwar einen großen Ermessensspielraum bei der Ermittlung der Höhe der Kreisumlage zugebilligt, dennoch hätten die Juristen einen gravierenden Verfahrensfehler festgestellt. Die finanzielle Situation der Kommunen sei 2014 nicht genügend berücksichtigt worden.
Die Richter stellten fest, der Landkreis sei der verfassungsmäßig begründeten Anhörungs- und Ermittlungspflicht hinsichtlich des Finanzbedarfes der umlagepflichtigen Kommunen nicht nachgekommen. Dies schmälere auch die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens in der zweiten Instanz erheblich, so dass es sinnvoller erscheine, den Kompromissvorschlag anzunehmen.
Damit wäre das Verfahren endgültig beendet und ein Frieden wieder hergestellt. "Wir wissen", so Göller, "dass in dem verfahren über eine Fülle von Rechtsfragen gestritten wurde." Beantwortet wurde aber nur eine, und das ist nach Meinung der Klägerin, der Stadt Forchheim bei weitem nicht die wichtigste. Werde der Prozess weiter geführt, müsse ein neuer Bescheid erlassen werden, der erneut anfechtbar wäre.
Eine Ende mit Schrecken
"Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende", fasste Kreisrat Fees deshalb zusammen. Die Lehre, die der Landkreis daraus bereits gezogen habe, bestehe darin, frühzeitig mit den Kommunen zu reden. Das Gericht hatte nämlich die von der Stadt Forchheim beanstandete Bildung von Rücklagen ausdrücklich als rechtmäßig bestätigt. Gerade wenn Investitionen bevorstünden sei dieser Weg sinnvoll, er müsse nur mit den Kommunen abgesprochen werden.
Es gibt nur Verlierer
Manfred Hümmer (FW) schloss sich dieser Meinung an. Er bedauerte, dass es bei diesem Verfahren ausschließlich Verlierer gebe. Positiv wertete er, dass ein formelles Anhörungsverfahren der Gemeinden nicht zwingend vorgeschrieben sei.