Der Marktgemeinderat Eggolsheim stellt dem Bürgerentscheid zum geplanten Baugebiet "Schirnaidler Straße" ein eigenes Ratsbegehren entgegen.
Die Bürgerinitiative für eine abgespeckte Version des geplanten Baugebiets "Schirnaidler Straße" in Eggolsheim lehnt den Kompromissvorschlag der Marktgemeinde Eggolsheim ab und fordert weiterhin, dass die Streuobstwiese nicht nur in Gänze erhalten bleiben soll, sondern im Herbst sogar junge Bäume nachgepflanzt werden sollen. Damit würde ein Baugrundstück von rund 4000 Quadratmetern gemeindeeigener Fläche nicht wie vorgesehen mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden können, stellte die Verwaltung fest. Die Marktgemeinderäte lehnen daher den Vorschlag der Bürgerinitiative ab und beschlossen stattdessen, ein eigenes Ratsbegehren durchzuführen. Sie möchten die aufgrund des Bürgerbegehrens abgeänderte Planung verwirklichen, da sie neben den ökologischen Aspekten auch den hohen Bedarf an Wohnraum in der Marktgemeinde berücksichtigen.
Eine Umfrage hatte ergeben, dass nicht nur Bauland für Einfamilienhäuser, sondern auch sozialverträgliche Mietwohnungen in Eggolsheim benötigt werden. Mit dem vorgesehenen Baugebiet an der Schirnaidler Straße lasse sich barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum schaffen. So können junge und ältere Menschen gleichermaßen in ihrer Heimatgemeinde wohnen bleiben.
Unter der Überschrift "Bezahlbare Bauplätze und Wohnungen für Jung und Alt" fragt das Marktbegehren, ob sich die Bürger für das vom Marktrat beschlossene Bebauungsplankonzept an der Schirnaidler Straße, das die Streuobstwiese und die Gärten einbezieht, ökologischen Anforderungen Rechnung trägt und zugleich 24 günstige Wohnungen für Jung und Alt sowie fünf zusätzliche Bauplätze für junge Familien ermöglicht, aussprechen.
Dem im Januar beantragten Bürgerentscheid soll somit das Marktbegehren als Gegenantrag gestellt werden. Für die beiden Bürgerentscheide hat die Verwaltung den Sonntag, 17. Mai, vorgeschlagen. Dieser Termin ist von der Kommunalwahl abgekoppelt und liegt zudem außerhalb der Ferienzeiten. Die Verwaltung entwarf dafür einen Stimmzettel, auf dem sich die Bürger für Ratsbegehren oder Bürgerbegehren entscheiden sollen und stellte gleichzeitig die Frage, welche Entscheidung gelten solle, falls eines der beiden Begehren mehrheitlich Zustimmung fände.