Der Roppelt-Keller am Fuß des Kreuzbergs öffnet an Sonntagen nicht mehr - aus Personalmangel. Die Hallerndorfer Kellerbetreiber fühlen sich wegen der strikten Vorschriften unter Druck.
Ab Mai bleibt der Roppelt-Keller in Stiebarlimbach sonntags geschlossen, bestätigt Franz Roppelt. Seit über 30 Jahren betreibt er den Keller. Zur Sommer-Saison war der Biergarten immer sieben Tage in der Woche geöffnet, bis jetzt. Am Geschäft oder der Kundschaft liege es nicht. Auch nicht daran, dass Franz Roppelt sonntags einen Ruhetag haben möchte. "Ich habe mich für diesen Schritt aufgrund der Gesetzgebung entschieden", betont der Bierkeller-Chef.
Das Arbeitszeitgesetz, wonach Angestellte maximal zehn Stunden am Tag arbeiten dürfen, mache es ihm schwer, Personal für den Sonntagsdienst zu bekommen. Seine Mitarbeiterinnen Andrea Utz und Christina Beck stimmen ihrem Chef zu. Auch andere Kellerbetreiber und Gastwirte aus dem Landkreis klagen über das strikte Arbeitszeitgesetz, Personalengpässe und die zunehmende Bürokratie. Die ganze Geschichte lesen Sie
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Das wird auf der einen Seite über das Wirtshaussterben auf dem Land geklagt, und intakten Gastronomiebetrieben werden Schwierigkeiten aller Art bereitet. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Kellerbetriebe der traditionellen Art nur auf wenige Monate beschränkt sind und viele Mitarbeiter sich ein Zubrot verdienen, das sonst so auf dem flachen Land nicht zu bekommen wäre. Wenn die Leute arbeiten wollen und sie anständig bezahlt werden, ist allen gedient und für eine Regulierung seitens der Bürokratie nicht der geringste Anlass.
Das ist die Wiedersinnigkeit der deutschen Unternehmensregulierung. Die einen wie HSE 24 und QVC halten Verkaufsveranstaltungen an 365 Tagen 24 Stunden im TV ab. Die Familienbetriebe zB. Bierkeller werden durch Verordnungen und Bestimmungen an der Ausübung ihrer Existenz gehindert. Hier ist der Wettbewerb total verzerrt und ungerecht.