Betrunken in Forchheim zweimal zugeschlagen

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Angelika Warmuth, dpa
Angelika Warmuth, dpa

18-Jährige soll 24-Jährigen ins Gesicht geschlagen haben. Angeklagte sieht sich als Opfer. Alkoholkonsum der Beteiligten säte Zweifel an den Aussagen.

"Ich habe ihn nicht geschlagen", beteuerte die Angeklagte mehrmals. Die 18-Jährige wurde beschuldigt im Februar 2017 einen 24-Jährigen Heroldsbacher vor der Bar "Paletti" in Forchheim mit der Faust zweimal auf die Nase geschlagen sowie mit den Füßen am Schienbein und im Genitalbereich getreten zu haben. Durch die Schläge ins Gesicht erlitt der Angeklagte eine Nasenbeinfraktur.

Die Angeklagte war zuvor mit ihrem Ex-Freund in der Bar "Backstage" unterwegs, wo sie eine Gruppe Jugendlicher trafen. Sie tranken mit dieser Gruppe zusammen und zogen dann gemeinsam weiter. Auf die Frage von Richter Philipp Förtsch, wie viel Alkohol sie denn getrunken hätte, antwortet die Angeklagte "schon ein bisschen was". Vor der Bar "Paletti" hätte sich die Angeklagte dann mit einer 24-Jährigen angelegt. "Ich habe mitbekommen, dass die Angeklagte mit meiner Freundin draußen geredet hat. Dann hat sie meiner Freundin eine Ohrfeige gegeben und ihr die Brille runtergeschlagen", schildert eine 22-jährige Zeugin die Situation. Sie eilte zu ihrer Freundin, woraufhin die 18-Jährige ihr ebenfalls eine Ohrfeige verpasst haben soll.

"Wir kennen uns gar nicht. Ich weiß nur, dass Du sehr betrunken warst", wendet sich die Zeugin an die Angeklagte. Der 24-jährige Geschädigte hatte die Situation ebenfalls beobachtet und wollte schlichtend eingreifen. Doch die Situation eskalierte: Die Angeklagte schlug wild um sich und traf dabei den 24-Jährigen zweimal an der Nase. Sie handelte "unbewusst", wie sie sagte. Um die Angeklagte zu beruhigen und von weiterer Gewalt abzuhalten, versuchte der 24-Jährige sie zu Boden zu drücken. Dabei trat die Angeklagte ihn gegen das Schienbein und traf ihn zweimal mit dem Fuß im Genitalbereich. Die Angeklagte selbst sah dies als reine Notwehr an. Neben seinen äußerlichen Verletzungen, erlitt der 24-Jährige auch eine Gehirnerschütterung. Da seine Nase auf normalem Wege nicht zusammenwachsen kann, steht noch eine Operation aus. Den Schlag ins Gesicht hatte zwar keiner der Zeugen gesehen, laut Richter Förtsch "gibt es jedoch kein Motiv warum, der Angeklagte sie zu Unrecht belasten sollte". "Vielleicht haben sie es auch nicht mehr so in Erinnerung, da sie so sehr in Rage waren. Sie waren nicht das Opfer, Sie waren die Aggressive", erklärt er.

Laut des zuständigen Polizeibeamten, der zum Einsatz gerufen wurde, sei der Großteil der Jugendlichen alkoholisiert gewesen. "Die Angeklagte war sehr aggressiv. Ich musste sie zurückhalten, damit sie nicht auf die Gruppe losging", erzählt der 28-jährige Polizeibeamte. Ihm sei auch sofort die geschwollene Nase des Geschädigten aufgefallen. Die Angeklagte selbst lebt mit ihrem Vater im Landkreis Forchheim. Ihre Entwicklung entspreche eher einer Jugendlichen als einer Erwachsenen, so die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Die Angeklagte sei zudem früher selbst Opfer von Mobbingattacken gewesen.

Auf sie warten nun 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die innerhalb von vier Monaten abzuleisten sind. Die Angeklagte soll zudem in den nächsten sechs Monaten vom Jugendamt unterstützt werden. Dazu wird noch ein vom Geschädigten gefordertes Schmerzensgeld kommen, dessen Höhe noch unklar ist. "Vermeiden Sie den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit. Sie wissen nicht, ob sie wieder ausrasten", rät Richter Förtsch der Angeklagten.