Bei diesen Anrainern kann das Koexistieren schwer werden. Eine Frau aus dem Landkreis Forchheim muss nun 1250 Euro bezahlen.
Es klingt wie ein typischer Nachbarschaftsstreit - und das ist es vermutlich auch. Wo die Wurzeln des Streits liegen, kann auch von der Zeugin nur gemutmaßt werden. Sicher ist aber, dass Richterin Silke Schneider eine Frau aus dem Landkreis Forchheim verurteilt hat, weil diese im Februar ihre Nachbarn beleidigt haben soll.
Ursache des Streits unbekannt
Der Beginn des Nachbarschaftsstreits liegt weit zurück. Die Beleidigung, wegen der die Streithähne vor Gericht gelandet sind, wurden aber erst vor einigen Monaten ausgesprochen. Es war ein Morgen im Februar 2016, als Familie Maier (alle Namen von der Redaktion geändert) aufschreckte.
Die Dackel der Nachbarin scheuchten die Katzen der Maiers durch den Garten, so dass ein scheinbar unerträglicher Lärm entstand. Auch die Nachbarin, Kornelia B., war zu diesem Zeitpunkt draußen. Sie verursachte weiteren Krach, erzählt Birgit Maier.
Nachbarin Kornelia B. sei die Grundstücksgrenze entlanggelaufen, habe die Maiers beschimpft und gleichzeitig gedroht, aus den Katzen der Familie Pizza zu machen, so Birgit Maier. Kornelia B. bestreitet das. Ihre Äußerungen hätten sich auf die Tiere, nicht aber auf die Nachbarn bezogen.
Jahrelang schon zerstritten
Seit Jahren käme es zu Beschimpfungen und Verhöhnung von Seiten der Nachbarin, sagte Birgit Maier, "an dem Tag hat es mir aber gereicht und ich wollte, dass diese Situation beendet wird". Die Nachbarin habe auch mit der Faust gedroht. Schließlich riefen die Maiers die Polizei.
Ein Polizeibeamter, der vor Gericht aussagte, bezeugte, dass die Angeklagte laut und aufgebracht gewesen sei. Konkrete Beschimpfungen habe er nicht gehört, die Angeklagte habe aber auch nicht mit der Polizei gesprochen.
Eine zweite Beleidigung soll am drauffolgenden Morgen geäußert worden sein. "Ich war gerade aufgestanden und wollte Frühstück machen", erinnert sich das Opfer der Beleidigung, Birgit Maier. Als sie den Rollladen hochgezogen habe, sei sie als Arschloch bezeichnet worden. Auch der Mann von Frau Maier bezeugt vor Gericht, dass er dies gehört habe.
Unbeteiligte Zeugin
Der Mann von Kornelia B. hingegen sagt, er sei an diesem Morgen dabei gewesen, weil er seiner Frau das Auto herausgefahren habe. "Meine Frau hat Frühschicht gehabt und da war gar nichts", betonte er.
Licht in das Nachbarschafts-Chaos sollte dann eine unabhängige Zeugin bringen. Die 47-Jährige arbeitet in der Straße, in der die zerstrittenen Parteien wohnen.
"Ich kenne sie nicht persönlich, aber man kriegt es ja mit, wenn man dort arbeitet", sagte sie über die Angeklagte, "bei uns sind die Fenster gekippt und da höre ich öfter von den Streitereien."
"Ich hatte Angst"
An dem Tag, an dem die Hunde die Katzen verfolgt haben, habe sie zwar nicht verstanden, was die Angeklagte gesagt hatte, aber sie habe sehr wohl gehört, dass laut geschrien wurde. "Ich hatte Angst aus dem Haus zu gehen", beteuerte die Zeugin vor Amtsrichterin Silke Schneider.
Die angeklagte Rentnerin wollte keine Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen machen, weswegen der Staatsanwalt Christian Schorr bei der Bemessung der Tagessatzhöhe nur schätzen konnte.
Von Schuld überzeugt
"Man muss sich nur die letzte, unbeteiligte Zeugin anhören, dann ist klar, es stimmt so nicht, was Sie gesagt haben", betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er könne der Angeklagten nicht glauben, dass sie an einem Tag gar nichts gesagt habe und am anderen Tag nur mit den Tieren gesprochen habe. "Außerdem wüsste ich nicht, wieso man am nächsten Tag in der Früh ohne Grund noch einmal die Polizei rufen sollte", sagte Schorr. Er forderte für beide Beleidigungen jeweils 35 Tagessätze und eine Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen. Die Höhe schätze er auf 25 Euro.
"Ich bin der Meinung, das Urteil muss hier eine höhere Strafe vorsehen als es der Strafbefehl hatte", erklärte er, "der Strafbefehl geht nämlich immer davon aus, dass der Angeklagte geständig ist."
"Diese letzte Zeugin habe ich an dem besagten Tag gar nicht gesehen", sagte die Angeklagte, als ihr das letzte Wort zugesprochen wurde, "ich will nur noch mal sagen: Ich habe keinen bedroht. In keiner Weise."
Noch nicht vorbei
Richterin Silke Schneider verurteilte Kornelia B. trotzdem. Sie war überzeugt, dass die Frau aus dem Landkreis Forchheim ihre Nachbarn beleidigt hatte. "Die Polizei und die unbeteiligte Zeugin beschreiben Sie anders als Sie sich selbst", sagte Schneider. Die Frau muss 50 Tagessätze zu je 25 Euro, also insgesamt 1250 Euro bezahlen.
Kornelia B. gab direkt nach der Verhandlung an, dass Sie das Urteil nicht akzeptieren werde.