Von der Brücke in den Wiesent-Mühlbach zu springen, ist verboten. Allerdings wird diese Regelung nicht überwacht. Und die Gemeinde übernimmt keine Haftung.
Sommer, Sonne, Strand und Wasser. Genau das ist es was Hitze-Geplagte sich bei Temperaturen um oder über 30 Grad wünschen. Für Abkühlung sorgt da ein Sprung ins kalte Wasser - zum Beispiel von der Brücke bei Kirchehrenbach direkt in den Wiesent-Mühlbach.
"Doch Vorsicht", warnt eine junge Frau auf Facebook. Da der Wasserstand niedrig sei, erhöhe sich die Verletzungsgefahr. Soll man also besser auf die Abkühlung verzichten?
Eine allgemeine Regelung für das Brücken-Springen gebe es nicht, informiert Holger Strehl vom Landratsamt. Zuständig sei aber das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde.
Klemens Denzler, Geschäftsleitender Beamter der Gemeinde Kirchehrenbach erinnert in diesem Zusammenhang, dass ein Sprung von der Brücke "grundsätzlich verboten ist." Allerdings werde dieses Verbot nicht kontrolliert.
"Wir haben nicht die personellen Kapazitäten, um hier einen Aufpasser hinzustellen", erklärt Denzler.
"Selbst wenn wir jemanden sehen, der sich in den Wiesent-Mühlbach stürzt, muss der keine Konsequenzen befürchten", so Denzler. Allerdings dürfe das Gefahrenpotenzial nicht außer Acht gelassen werden. Leider komme es im Bereich des Bolzplatzes an der Wiesentmühle beim Bahnhof, wo die Gemeinde auch ein Streetball-Feld, ein Beachvolleyball-Feld, einen Pavillon sowie eine Feuerstelle zum Grillen errichtet hat zu Vandalismus. Fast täglich müssten dort die Mitarbeiter des Bauhofes Glasscherben einsammeln. Da sei es nicht auszuschließen, dass zerbrochene Flaschen auch in der Wiesent liegen.
"Niemand hat etwas dagegen, wenn die Leute vom Grillplatz aus ins Wasser gehen und sich abkühlen", unterstreicht Denzler. Allerdings auf eigene Gefahr!