Ein 24-jähriger Forchheimer soll im vergangenen Jahr auf dem Annafest gleich mehrere Straftaten an einem Tag begangen haben. Erinnern kann er sich nur vage.
Der 25. Juli 2015 war ein schwarzer Tag von Markus K. (Name von der Redaktion geändert), zumindest, wenn das stimmt, was in der Anklageschrift steht.
Der 24-Jährige musste sich am Dienstag vor Amtsrichterin Silke Schneider verantworten, weil er im letzten Jahr an einem Annafest-Samstag gleich drei Straftaten begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er gegen 20.30 Uhr einem 28-Jährigen eine Kopfnuss verpasst haben soll. Anschließend soll der Täter geflüchtet sein. Sein Opfer blieb mit einem gebrochenen Nasenbein und einer gebrochenen Nasenscheidewand zurück. Es musste operiert werden und erlangte erst Monate später seinen Geruchs- und Geschmackssinn zurück.
Rempler mit Folgen
Während der Verhandlung sagte der 28-Jährige, dass der Angeklagte seinen Kumpel angerempelt habe. Daraufhin habe er (das Opfer) ihn (den Täter) angesprochen und gesagt, er solle etwas aufpassen. Als der Angeklagte ihm schließlich aggressiv antwortete, habe das Opfer sich weggedreht. Wenige Sekunden später drehte er sich zurück und sah nach eigenen Aussagen nur einen Kopf auf sich zukommen. Er sei sich "sehr sicher", dass es der Mann auf der Anklagebank gewesen sei. "Ich habe das Gesicht zwei Wochen in meinen Träumen gesehen", sagte der 28-Jährige.
Zunächst kannte das Opfer den Täter jedoch nicht, da dieser den Tatort schnell verlassen hatte. Bei Facebook hatte dann die Frau des Opfers Zeugen gebeten, sich zu melden. Eine Frau meldete sich daraufhin und meinte, sie kenne aus ihrer Jugend noch ein paar bekannte Forchheimer Schläger. Zum Fall selbst wusste sie jedoch nichts.
Über verschiedene Ecken drang ein Name zum Opfer, woraufhin er die Facebook-Bekanntschaft fragte, ob sie diesen kenne. Sie verwies auf ein Fotoalbum, das auf ihrem Facebook-Account einsehbar sei. Unter den 20 bis 30 Bildern, die dort eingestellt waren, erkannte das Opfer seinen Angreifer. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Michael Zahareas, erklärte, dass sein Mandant einen Filmriss habe und sich nicht an eine solche Tat erinnern könne.
Die zweite Tat, die dem 24-jährigen Forchheimer zur Last gelegt wurde, soll sich einige Stunden später, beim Verlassen des Annafests, ereignet haben. Als er an der Unteren Kellerstraße auf einen Besucher aus Leverkusen traf, soll er diesen zuerst umgestoßen und dann mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. An die Schlägerei erinnere es sich nur dunkel, er wisse aber, dass er nicht "allzu höflich" zu den Polizisten gewesen sei.
Womit schon der dritte Punkt der Anklage angesprochen wird: Markus K. soll sich gegen Vollstreckungsbeamte gewehrt und diese beleidigt haben.
Zur Verhandlung waren neben Markus K., seinem Verteidiger, Staatsanwältin Isabel Brzezicha, dem Opfer, das als Nebenkläger auftrat, und seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Helmuth Gebhardt, auch weitere zwölf Zeugen gekommen. Sie alle waren mehr oder weniger am Tatgeschehen beteiligt, doch einig waren sie sich selten.
Eine Zeugin hatte anstatt der Kopfnuss einen Faustschlag gesehen. Oder glaubte das zumindest noch zu wissen. Sie meldete sich einen Tag nach der Tat bei der Polizei als Zeugin.
Ein Freund von Markus K. bezeugte, den ganzen Abend mit diesem zusammen gewesen zu sein. Allerdings hatte er kein Zeitgefühl, so dass er nicht sagen konnte, wann sie sich getroffen hatten. Sicher war dieser, dass es auf den oberen Kellern gewesen sein muss. Und "hell war es noch", sagte er.
Der Bruder von Markus K. war mit dem Angeklagten aufs Annafest gegangen, hatte ihn aber nach "zwei oder drei Maß" auf dem Weg von den unteren zu den oberen Kellern verloren. Auch er konnte keine Zeitangabe formulieren, betonte aber, dass sein Bruder nicht aggressiv gewesen sei. Schließlich sagten noch die Polizisten, die den ersten Fall ermittelt hatten, beziehungsweise, die beim ersten Fall vor Ort waren, aus.
Die Mutter des Angeklagten verweigerte ihre Aussage zur zweiten Tat, obwohl sie dabei war. Anders die Tante: Sie sagte aus und belastete ihren Neffen. Sie seien gemeinsam auf dem Heimweg gewesen. Während Markus K. mit seiner Mutter ein paar Meter weiter vorne lief, beobachtete sie, dass dieser "Lasst meine Muttter vorbei" gesagt habe und dann den Mann, der wohl nicht schnell genug zur Seite ging, geschubst habe. Der Geschubste sei rückwärts davongelaufen, Markus K. sei gefolgt. Irgendwann seien die beiden zu Boden gegangen, die Polizei habe aber schnell eingegriffen. Markus K. sei der Aggressor gewesen.
Wenig Einigkeit
Zwei Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei hingegen hatten die Rangelei von weitem gesehen und dann eingegriffen. Allerdings sagten beide Polizisten, dass sowohl der Angeklagte als auch das vermeintliche Opfer geschlagen hätten. Das vermeintliche Opfer bezeugte, dass es angegriffen wurde und sich nur wehrte. Einig waren sich alle Zeugen, dass sich der Angeklagte stark gegen die Polizisten wehrte und diese auch beschimpfte.
Nach einem langen Verhandlungs-Morgen mit vielen Zeugen unterbrach Richterin Silke Schneider die Verhandlung und legte den 1. August als nächsten Verhandlungstag fest.
Dann werden fünf weitere Zeugen gehört. Auch die Plädoyers und das Urteil werden dann erwartet.