Der Bauausschuss macht mit einer Änderung des Bebauungsplans den Weg dafür frei, dass der Discounter seine Pottensteiner Filiale nach Gößweinstein verlegt. Die notwendig gewordene Änderung drehte sich um die Lärmbelastung.
Rund vier Millionen Euro investiert Hans Schneider, Chef der Firma Konzeptbau aus Kaufbeuren, im Gößweinsteiner Gewerbegebiet Sandbühlein zur Ansiedlung eines Aldi-Marktes mit Getränkemarkt und Parkplätzen.
Wie Schneider auf Nachfrage während der Bauausschusssitzung in Gößweinstein erklärte, verhandelt er auch mit einem Bäcker und einem Apotheker. Denn neben dem Aldi- und Getränkemarktgebäude soll noch ein weiteres Gebäude entstehen in dem eine Bäckereifiliale mit Café und eine Apotheke Platz finden.
Die Bauausschusssitzung des Gößweinsteiner Marktgemeinderats war nötig geworden, weil eine Befreiung des geltenden Bebauungsplans bezüglich des Lärmschutzes für die angrenzenden Anlieger beschlossen werden musste.
Die Räte bewegten sich dabei auf schwankendem Boden, weshalb der Markt das Ingenieurbüro Greiner aus Germering mit der Erstellung eines Lärmschutzgutachtens beauftragt hatte.
Zustimmung vom Landratsamt
Ingenieur Robert Ricchiuti erläuterte die Ergebnisse seines erstellten Gutachtens dem Landratsamt Forchheim, das als Fachbehörde bereits seine Zustimmung signalisiert hat.
Alleine gesehen wird der für den neuen Verbrauchermarkt der im Bebauungsplan ohnehin zu niedrig angesetzte Richtwert für die zulässigen Geräuschwerte an einem angrenzenden Wohnhaus leicht überschritten. Im beschlossenen Bebauungsplan liegt dieser Geräuschrichtwert bei 55 Dezibel zur angrenzenden Wohnbebauung, üblich für ein Gewerbegebiet wären jedoch 60 Dezibel.
Dennoch wird in der Gesamtbetrachtung zu den weiteren angrenzenden Einkaufsmärkten Edeka und Lidl sowie dem Bäcker und Metzger der Grenzwert von 55 Dezibel um ein bis vier Dezibel unterschritten.
"Außerdem fallen in einer Prognose diese Werte immer deutlich höher aus und sind dann in der Praxis niedriger", so Ricchiuti. "Die höchstzulässigen Werte werden eingehalten beziehungsweise noch unterschritten, weil sich die Richtwerte auf alle entstehenden Gewerbegeräusche beziehen", hielt der Lärmschutzexperte fest.
Keine Anlieferung in der Nacht
Für Gemeinderat Georg Lang (CSU) war zunächst nicht nachvollziehbar, warum der Wert nur für den Aldi-Markt höher als erlaubt sei. Da der Richtwert nur f beim Aldi-Markt leicht überschritten werde, stelle dies einen Verstoß gegen den geltenden Bebauungsplan dar.
Deshalb brauchte man eine Befreiung hinsichtlich des Immissionswertes für die Geräuschentwicklung im Bebauungsplan. Dieser Befreiung stimmten die Räte am Ende auch einstimmig zu. Weil in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ohnehin keine Anlieferungen erfolgen dürfen, werde die Nachtruhe auch nicht gestört. Entsteht dann auch noch das Gebäude für die Bäckereifiliale und die Apotheke, so verringert sich der Lärm hin zur Wohnbebauung noch weiter. Die Räte gehen davon aus, dass die Gebäude die Funktion von Lärmpuffern erfüllen.
Bauherr Hans Schneider rechnet damit, dass im Frühjahr diesen Jahres mit dem Bau begonnen werden kann. Somit könnte der Aldi-Markt im November von Pottenstein nach Gößweinstein umziehen.
Plan mit Lidl
Dies gilt auch für den Getränkemarkt Lang, der in ein Gebäude nach oben ziehen wird.
Ursprünglich war geplant, dass ein Lidl-Markt nach oben zieht. Wie Schneider sagte, sei Aldi jedoch schneller und der bessere Verhandlungspartner gewesen.
In Pottenstein beträgt die reine Ladenfläche des Aldi-Marktes 800 Quadratmeter, in Gößweinstein wird sie dann 1400 Quadratmeter haben.