Der Baiersdorfer hält einen Antrag der SPD für nicht praktikabel.
Die Vergabe vergünstigter Bauplätze in Baiersdorf ist an die Einhaltung gewisser Einkommensgrenzen geknüpft. Der Tatbestand, dass bisher für die zur Verfügung stehenden Grundstücke verhältnismäßig wenig Bewerbungen eingegangen sind, hat nach Einschätzung der Verwaltung damit zu tun, dass für die infrage kommenden Einkommensbereiche die Baufinanzierung oft ein großes Hindernis ist.
Grenzen angehoben
Durch eine maßvolle Anhebung der für die Vergünstigung relevanten Einkommensgrenzen könnte man wahrscheinlich die Zahl der potenziell Interessierten erhöhen.
Deshalb beschloss der Stadtrat einstimmig, dass sich in Zukunft Personen um die vergünstigten Grundstücke bewerben können, bei denen das Gesamteinkommen des Haushaltes pro Jahr 28 000 Euro bei Alleinstehenden und 42 000 Euro bei einem Zweipersonenhaushalt nicht übersteigt. Leben Kinder in dem jeweiligen Haushalt, wird die Einkommensgrenze um 10 700 Euro pro Kind angehoben.
Neues Löschfahrzeug
Der Stadtrat hatte in seiner April-Sitzung die Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 beschlossen, da das alte Fahrzeug inzwischen 29 Jahre alt ist. Inzwischen ist die europaweite Ausschreibung erfolgt.
Unterschiedliche Bewerber haben ihre Angebote abgegeben. In die nähere Auswahl kamen die Firmen Daimler (Nürnberg), Magirus (Ulm) und Wolfgang Jahn (Wendelstein). Da Magirus die geforderten Ausschreibungs-positionen (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) ohne Anpassungskosten erfüllen kann, beschloss der Stadtrat ohne Gegenstimme, dieser Firma den Auftrag für Fahrgestell und Aufbau zu erteilen; den Auftrag zur Lieferung der Beladung erhielt die Firma Jahn, die ein günstigeres Angebot gemacht hatte. Das neue Feuerwehrauto wird insgesamt rund 387 000 Euro kosten.
Des Weiteren musste sich der Stadtrat mit der Resolution "Keine Abschiebungen nach Afghanistan und Äthiopien" des örtlichen Vereins "Hand in Hand Baiersdorf e.V." und mit dem Antrag der SPD-Fraktion "Abschiebestopp nach Afghanistan und in andere Bürgerkriegs- und Krisengebiete" auseinandersetzen. Beide Texte gehen auf die gefährliche Lage in den beiden genannten Ländern ein und betonen die Notwendigkeit, ein Zeichen zu setzen und sich gegen die Abschiebungen auszusprechen. Stadtrat und Bürgermeister werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass Afghanen und Äthiopiern in der Zeit, in der ihre Asylverfahren laufen, Sprachkurse besuchen
können und dass sie Zugang zu Ausbildung und Arbeit erhalten.
Bei der Erläuterung des Antrages seiner Fraktion wies Matthias Götz (SPD) darauf hin, dass sieben aus Äthiopien stammende und in Baiersdorf lebende Flüchtlinge hier als Azubis bei örtlichen Handwerksbetrieben arbeiteten. Sie dürften auf keinen Fall abgeschoben werden.
Jan Voit (FWG), Alois Ritter (CSU) und Johann Mörixbauer setzten sich ebenfalls für die Flüchtlinge ein. Sie stießen sich insbesondere an der Vorschrift, dass Flüchtlinge nicht arbeiten dürfen. Bürgermeister Andreas Galster rief in Erinnerung, dass die Abschiebepraxis derzeit ausgesetzt ist. Um die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern, gebe es die 3+2-Regelung des Asylpaketes II, wonach die Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine dreijährige Lehre machen und danach zwei Jahre lang in Deutschland arbeiten können. Das gelte auch für die in Baiersdorf lebenden Flüchtlinge.
Eher problematisch
Julia Seidel (FDP) gab zu bedenken, dass das Abschiebe- und Integrationsproblem keine Angelegenheit sei, die der Stadtrat regeln könne. Deshalb emfinde sie die Resolution auch als problematis. Bürgermeister Galster lehnte vor allem die Formulierung des SPD-Antrags ab, "die Stadt Baiersdorf nutzt alle vorhandenen Spielräume, um Abschiebungen zu verhindern."
"Bei Abschiebungen hat die Stadt keine Spielräume", sagte Galster. Schließlich wurde der Antrag der Baiersdorfer SPD mit 11:9 Stimmen abgelehnt.