Die Stadtjugendkapelle Herzogenaurach hofft auf neue Mitglieder und mehr Leben im Vereinsheim.
Die Stadtjugendkapelle Herzogenaurach änderte bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ihre Satzung und verankerte darin als zusätzlichen Punkt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Unsere Satzung ist veraltet, und wir wollen sie den neuen rechtlichen Bestimmungen anpassen", erklärte Schatzmeisterin Claudia Neuner, die zusammen mit dem Präsidenten Wolfgang Niewelt sowie dem Vizepräsidenten Stefan Wolf die Änderungen erläuterte. Das Präsidium war trotz der geforderten rechtlichen Vorgaben bemüht, die Verwaltungsstrukturen so einfach wie möglich zu halten. Die 44 erschienen Mitglieder nahmen am Ende die geänderte Satzung einstimmig an.
Nach wie vor steht natürlich die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Musikern und Jungmusikern im Vordergrund, aber es gibt keine Altersbeschränkung auf 28 Jahre mehr, und aus dem Text wurde das Wort "jugendlich" gestrichen. Damit kann die musikalische Förderung auf alle Altersgruppen ausgeweitet werden.
Zuwendungen nur für Kinder
Die Befürchtung von Georg Hutter, dass Beiträge der Mitglieder dann nicht mehr komplett für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene verwendet werden, konnte Wolfgang Niewelt verneinen. Die finanziellen Zuwendungen an Musiker aus Beiträgen und Zuschüssen seien sehr engen Kriterien unterworfen und ausschließlich auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind die Zuschüsse und finanziellen Zuwendungen an Jugendkapellen, Musikvereine und Spielmannszüge den Bestimmungen des Nordbayerischen Musikbundes (NBMB) unterworfen, dem bekanntlich auch die Stadtjugendkapelle Herzogenaurach angehört.
Mit der Änderung werde der Satzungszweck werde in keinster Weise infrage gestellt, und die Förderung beziehe sich im Grunde auf die Nutzung des Vereinsheimes sowie den Zugang zu Noten und Leihinstrumenten. "Das Haus soll auch nach den Proben der Kinder und Jugendlichen mit Leben und Musik erfüllt werden", so die Auffassung des Präsidiums, und damit soll auch älteren Musikbegeisterten die Möglichkeit des Musizierens geboten werden. Das biete auch eine Chance, neue Mitglieder zu gewinnen, schließlich hätten viele Menschen nach ihrer musikalischen Ausbildung in Schulen oder in Vereinen ihr Instrument in die Ecke gestellt, und jetzt werde ihnen die Möglichkeit geboten, das Hobby aufleben zu lassen.
Weitere Änderungen in der Satzung beziehen sich darauf, dass internationale Kontakte zum Zweck des kulturellen Austausches gefördert werden sollen und der Verein unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt wird. Die eingangs erwähnten Änderungen betreffen zum Teil auch die Mitgliedschaften von aktiven, passiven, fördernden und geförderten sowie Ehrenmitgliedern. Es wird festgelegt, dass den aktiven Mitgliedern Musiker und Jungmusiker sowie das Präsidium angehören. So hat das geförderte Mitglied das Recht, Einrichtungen und Angebote des Vereins in Anspruch zu nehmen.
Neu in die Satzung kommt der Datenschutz und wie mit der Erhebung. So erfolgen die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern und Mitarbeitern im Rahmen der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatengesetzes. Dass in den Vereinssatzungen sorgfältig mit der Datenschutzgrundverordnung umgegangen werden soll, konnte Claudia Neuner auch begründen. Homepages und Satzungen würden teilweise von dubiosen Anwaltskanzleien durchforstet und die Vereine dann mit einer Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärungen konfrontiert.