In zukünftigen Herzogenauracher Baugebieten soll die Nutzung von Sonnenenergie vorgeschrieben werden.
In neuen Baugebieten sollen die Bauherren künftig verpflichtet werden, Solaranlagen auf ihre Dächer zu setzen. Dafür sei die Zeit reif, sagte Bürgermeister German Hacker (SPD) jüngst in einer Sitzung des Planungsausschusses. Das soll für Photovoltaik und Solarthermie gelten.
Die Stadt will das dadurch erreichen, dass diese Verpflichtung in die künftigen Bebauungspläne aufgenommen wird. Das soll außerdem auch beim Verkauf von Baugrundstücken angewendet werden, wenn das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Vermutlich in seiner Maisitzung soll der Stadtrat einen Beschluss fassen. Der Planungsausschuss empfiehlt eine Zustimmung. Sein Beschluss in der letzten Sitzung fiel gegen die vier Stimmen aus der CSU-Fraktion.
Bürgermeister Hacker räumte eingangs ein, dass zum jetzigen Zeitpunkt schon die großen Baugebiete abgehakt seien, diese neue Verordnung also vorerst nur für wenige Grundstücke gelten könne. Aber das ein zeitlicher Zufall. Und: "Die Zukunft endet nicht in diesem Jahr."
Trotzdem sei es einfach an der Zeit, das zu tun. Photovoltaik sei schon weit verbreitet. "Die Sonne scheint aufs Dach. Und das kann man nutzen", sagte Hacker. Außerdem könne man in begründeten Ausnahmefällen ja auch davon absehen. Zweifel hinsichtlich architektonischer Schönheit ließ er aber nicht gelten. Außerdem könnten solche Anlagen ja auch schon in die Fassade eingefügt werden, ergänzte Planungsamtschefin Anja Wettstein. Der Bürgermeister bat darum, die Angelegenheit nicht zu verkomplizieren.
Die CSU lehnte dennoch ab. Kurt Zollhöfer verwies darauf, dass andere Stadtplanungsämter wie zum Beispiel Wiesbaden wesentlich kritischer seien. Sie würden befürchten, dass eine Regelung im Bebauungsplan für mehrere Jahre den technischen Entwicklungen nicht Stand halte.
Außerdem sollte es keine Ausnahmen beim sozialen Wohnungsbau geben, wo man auf so etwas verzichten wolle.
SPD-Fraktionsvorsitzender Curd Blank begrüßte das Vorhaben, mahnte allerdings auch an, dass das Landratsamt dann besser überwachen müsste. Bauherren könnten sich darüber hinweg setzen, weil es ja eh nicht geprüft werde. Auch fragte Blank nach der Vorgehensweise, wenn Bebauungspläne geändert würden, also nicht neu aufgestellt werden. Beim Bestand lasse sich das nicht machen, sagte Anja Wettstein. Man könne die verpflichtende Installation nur bei neuen Plänen fordern.