Schmierereien an der Rutsche

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Die "verzierte" Rutsche auf dem Spielplatz hinter der Berufsschule. Fotos: Michael Busch
Die "verzierte" Rutsche auf dem Spielplatz hinter der Berufsschule. Fotos: Michael Busch
Spurensicherung durch die Polizei
Spurensicherung durch die Polizei
 
 

Spielgeräte und der Zaun des Spielplatzes hinter der Herzogenauracher Berufsschule wurden mit Schmierereien verunstaltet. Die Entfernung der Farben kostet mehrere Tausend Euro, die letztlich der Steuerzahler trägt.

Die Männer vom Herzogenauracher Bauhof eint eines mit den beiden Beamten der Polizei Herzogenaurach: Kopfschütteln. Denn was sie dort auf den Geräten am Spielplatz hinter der Herzogenauracher Berufsschule sehen, hat mit Kunst wenig zu tun. "Geschmiere und sonst nix", meint der Mann in Orange. Der Mann in Grün fügt hinzu: "Und gesehen hat vermutlich keiner etwas."
Wobei die Chance darauf gar nicht so schlecht steht. Denn der oder die Täter haben nach ersten Erkenntnissen nicht in der Nacht gesprüht, sondern für ihre "künstlerischen Verfehlungen" den Freitagvormittag gewählt. Der Spielplatz selber liegt inmitten eines Wohngebietes. "Wir stellen nun die Beweise sicher und starten mit den Ermittlungen", erklärt Herzogenaurachs Polizeichef Norbert Hacker.
Dazu gehört unter anderem, Farbproben zu entnehmen, um diese zu analysieren.

Bis zu drei Jahre Haft

Und was passiert, wenn man den Sprayer erwischt? In der Regel wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sachbeschädigung heißt der Vorwurf (§ 303 Abs. 2 StGB) - in Juristendeutsch ausgedrückt: wegen "Veränderns des Erscheinungsbildes einer Sache". Heftiger wird es in der Strafbemessung, wenn eine Sache besprayt wurde, die dem öffentlichen Nutzen dient und nach der Aktion nicht mehr einwandfrei erkennbar ist. Das trifft beispielsweise auf "Bilder" an einem Verkehrsschild zu - nicht bei einer besprayten Rutsche. Wer auf ein Grundstück eingedrungen ist, um zu sprayen, macht sich weiterhin wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Beim Spielplatz wird das nicht der Fall sein, da dieser öffentlich zugänglich ist und kein Betretungsverbot für potenzielle Sprayer vorliegt.
Mit welcher Strafe ist dann zu rechnen? Wenn das Gericht den Tathergang nachweisen kann, muss der Täter mit einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung rechnen. Der Strafrahmen startet mit einer Geldstrafe und geht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Bei der gemeinschädlichen Sachbeschädigung - also zum Beispiel das Besprühen von Straßenschildern - sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Oben drauf kommt noch der Schadensersatz. Das ist in der Regel nicht der besprühte Gegenstand selber, da die Farben nach einem professionellen Reinigungsprozess keine Spuren mehr hinterlassen. Es sind aber die Kosten zu tragen, die die Reinigungsfirmen verrechnen.
In dem Falle des Herzogenauracher Spielplatzes sind das die Kosten, die dem Bauhof verursacht werden. Hinzu kommt aber noch der Schadensersatz. Dieser Schaden am Spielplatz wird von der Polizei auf etwa 500 Euro geschätzt.
Wenn die Täter auf eine niedrige Aufklärungsquote hoffen, setzten sie allerdings auf das falsche Pferd. Immerhin zwei von drei Sachbeschädigungen dieser Art werden laut bundesdeutschem Durchschnitt aufgeklärt. Die Polizei Herzogenaurach hofft ebenfalls auf eine zufällige Beobachtung. Hinweise können unter der Telefonnummer 09132/78090 übermittelt werden.