Dem Betreiber des Röttenbacher Etablissements half auch eine Ausrede nichts - die Party war rechtswidrig. Jetzt macht das Landratsamt Druck.
Der geplante Betrieb eines Swingerclubs in einem Gebäude am Forstacker in Röttenbach sorgt weiter für Schlagzeilen. So lösten am Samstagabend mehrere Polizeistreifen eine Swinger-Party in dem Etablissement auf. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt, war der Betreiber nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse.
Aufmerksame Bürger aus der Umgebung hatten die Polizei über die Veranstaltung informiert. Da bekannt war, dass der Betreiber des Clubs noch keine baurechtliche Nutzungsänderung für die Räume genehmigt bekommen und er auch noch kein Gewerbe angemeldet hat, schritt die Polizei ein und beendete die Party. Weil die Gäste Eintritt bezahlen mussten, half dem Betreiber auch die Ausrede nichts, es würde sich um eine reine Privatparty handeln. Die Polizeiinspektion Höchstadt prüft jetzt unter anderem Verstöße gegen Gewerbe-, Bau- und Gaststättenrecht.
Zwei Tage Zeit
Druck bekommt der Betreiber inzwischen auch vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Wie Landratsamt-Pressesprecherin Hannah Reuter-Özer auf Anfrage des FT mitteilt, habe die Behörde jetzt ein "Verfahren zur Nutzungsuntersagung" eingeleitet. Der Eigentümer der Räumlichkeiten hat nun zwei Tage Zeit, sich zu äußern. Den Ausgang dieses Verfahrens habe man bewusst offen gelassen. Noch sei kein Antrag auf Nutzungsänderung eingegangen, sagt die Pressesprecherin. Wenn der noch kommt, werde er normal geprüft. Wird kein Antrag gestellt, müsse der Eigentümer mit einem Bescheid rechnen, der ihm jegliche Nutzung der Räume untersagt.
Bei Röttenbachs Bürgermeister Ludwig Wahl (FW) müsste ein solcher Antrag auf Nutzungsänderung zunächst abgegeben werden. Wahl habe bisher nur gehört, dass in den Räumen ein Swingerclub eingerichtet werden soll, in denen früher eine Videothek und später eine Poststelle untergebracht war. Von Umbauarbeiten sei ihm aber schon berichtet worden, sagt Wahl. Er stellt sich hinter die Bürger, die den Swingerclub in dem Mischgebiet mit überwiegender Wohnnutzung ablehnen. Wahl: "Wir glauben, dass ein solches Gewerbe dem kerntypischen Charakter dieses Mischgebietes nicht entspricht."