Die Kreisräte in Erlangen-Höchstadt legen ihre Aufwandsentschädigung fest. Lohnausfall gibt es jetzt für jede angefangene Stunde.
Was "verdient" man eigentlich als Kreisrat? Die Frage kommt nicht nur an Stammtischen auf, wenn über Kommunalpolitiker diskutiert wird. Der Kreistag Erlangen-Höchstadt gab darauf am Montag ganz offiziell die Antwort, als die "Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte" auf der Tagesordnung stand.
Der neue Kreistag setzt in Coronazeiten weiterhin auf Abstand. Weil dafür der Sitzungssaal im Neubau in Erlangen nicht ausreicht, ging es wieder in die Aischgrundhalle nach Adelsdorf.
Dort wurde dann beschlossen, dass es für jede Sitzung eine Sitzungspauschale von 72,80 Euro gibt. Dies gilt nicht nur für Kreistagssitzungen, sondern auch für Ausschüsse und Fraktionssitzungen. Dazu gibt es jeweils pauschal eine "Wegstreckenentschädigung" von 15 Euro pro Sitzung.
6,60 Euro pro Fraktionsmitglied
Die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden erhalten zudem eine monatliche Entschädigung von 39,69 Euro, plus 6,60 Euro pro Fraktionsmitglied. In der mit 21 Mitgliedern größten Fraktion der CSU summiert sich dieser Zuschlag auf 138 Euro.
Bei den Sitzungsunterlagen setzt sich auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt die digitale Technik immer mehr durch. Wer von den Kreisräten von der Möglichkeit der elektronischen Ladung Gebrauch macht, bekommt jetzt zusätzlich eine monatliche Technikpauschale von 30 Euro.
Die Sätze, die der Kreistag Erlangen-Höchstadt beschlossen hat, lassen sich bayernweit nur schwer vergleichen, sagt ein Sprecher des Landkreistags auf Anfrage des FT. Jeder Landkreis könne individuell über die Entschädigung seiner Kreisräte entscheiden. Der Landkreis Bamberg liegt beispielsweise auf ähnlichem Niveau wie Erlangen-Höchstadt. Wie Frank Förtsch, Pressesprecher des Kreises Bamberg, mitteilt, erhalten die Kreisräte dort nach der noch alten Satzung 72,90 Euro pro Sitzung und 35 Cent Fahrtkosten für jeden Kilometer.
792 Euro für weitere Vertreter
Der stellvertretende Landrat in Erlangen-Höchstadt erhält wie in den vergangenen Wahlperioden eine Aufwandsentschädigung von 2357 Euro im Monat. Die weiteren Stellvertreter bekommen monatlich 792 Euro.