Im Fall der Erweiterung der Bäckerei Burkard in Pommersfelden beklagt eine Bürgerinitiative, ihre Liste mit Unterschriften sei einfach ignoriert worden.
Bebauungsplan bewilligt, Thema vom Tisch: Mit nur einer Gegenstimme hat der Pommersfeldener Gemeinderat am 12. September entschieden. Damit wurde dem viel diskutierten Bauvorhaben der Bäckerei Burkard letztendlich grünes Licht gegeben.
Jahrelang ist die geplante Erweiterung der Bäckerei in Pommersfelden eine Kontroverse. Bis zuletzt sammelte eine Bürgerinitiative Unterschriften dagegen. Ziel: mit einem Bürgerbegehren das Projekt verhindern. Die Initiative findet, die neue Produktion des Bäckerbetriebs sei im Gewerbegebiet besser aufgehoben. Zudem werde damit ein Gehweg für Schüler unmöglich gemacht.
So zumindest sehen es die Anwohner Melanie Löhr, ihr Mann Heinrich Löhr und Michael Lemcke sowie rund 260 Unterzeichner für ihr Bürgerbegehren. Die Löhrs sind mit ihrer Schreinerei direkte Nachbarn der Bäckerei. Sie und andere Anwohner hatten bereits 2013 Widerspruch eingelegt. So auch dieses mal. Nun sammelten sie aber auch Unterschriften.
Übergabe kurz vor knapp
Schließlich seien insgesamt 260 Unterschriften gegen den Bebauungsplan in der Gemeinde eingereicht worden, sagt Melanie Löhr. Der Hauptteil davon genau am 12. September, kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung. Allein schon diese erste Unterschriftenliste sei zahlenmäßig ausreichend gewesen, so Löhr. Aus ihrer Sicht wäre der Gemeinderat daraufhin gesetzlich verpflichtet gewesen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen und eine Entscheidung in der Sache zu vertagen. Und zwar solange, bis geprüft ist, ob das Bürgerbegehren erfolgreich ist - also ob genügend gültige Unterschriften vorliegen und ein Bürgerentscheid stattfindet.
Vier Wochen Zeit zur Prüfung
Doch die Rechtslage sieht offenbar anders aus. Demnach war die Bürgerinitiative wohl zu spät dran. Man könne sich zum Pommersfeldener Fall nicht explizit äußern, da die Gemeinde zuständig sei, teilt Frank Förtsch, Sprecher des Landratsamts Bamberg, auf Anfrage mit. Zur Rechtslage bei Bürgerbegehren im Allgemeinen könne er aber sagen, dass eingereichte Unterschriften von der Gemeinde erst geprüft und für zulässig erklärt sein müssen. Erst dann seien einem Gemeinderat in der jeweiligen Sache die Hände gebunden. "Nicht der Einreichetag ist maßgeblich, sondern die Prüfung der Zulässigkeit", sagt Förtsch. Maximal vier Wochen darf die Gemeinde prüfen.
Der Amtssprecher betont, dass es sich dabei um den reinen Gesetzestext handelt. Es habe auch schon einzelne Gerichte gegeben, die die Sache anders ausgelegt hätten.
Einstweilige Verfügung nötig
Bei Susanne Socher vom Verein "Mehr Demokratie e.V." in München, der zu Bürgerbegehren berät, erfährt man, dass in solchen Fällen jedoch nur eine einstweilige Verfügung greife. Wenn, dann sei nur damit eine sehr kurzfristige Unterbindung einer anstehenden Gemeinderatsentscheidung zu erreichen. Dies sei jedoch die größte juristische "Keule", oftmals mit dem Ergebnis einer "verhärteten Situation", sagt Socher. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsse eine Initiative die vier Wochen Prüfungszeit für ihre Unterschriftenliste einkalkulieren.