Erlangens Oberbürgermeister darf eine bestimmte Äußerung zur AfD nicht wiederholen - andernfalls erwartet die Stadt eine hohe Geldstrafe. Laut einer Gerichtssprecherin stand im Zentrum des Rechtsstreits vor allem eine Frage.
Die AfD hat sich vor Gericht gegen Erlangens Oberbürgermeister Florian Janik (SPD) durchgesetzt. Hintergrund war eine auf Facebook getätigte Äußerung des Kommunalpolitikers. Janik hatte im Januar im Zuge eines Demo-Aufrufs Bezug auf Enthüllungen des Recherchenetzwerks Correctiv genommen. Dieses hatte zuvor über ein Treffen von Rechtsextremisten mit einzelnen AfD- und CDU-Mitgliedern in einer Villa im Potsdam berichtet. Dort soll unter anderem über massenhafte Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft von Menschen geredet worden sein.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat der Stadt Erlangen nun untersagt, eine bestimmte Aussage durch ihren OB erneut zu treffen. "Dem Antrag wurde seitens des Gerichts grundsätzlich vollinhaltlich entsprochen", erklärt Madeleine Körmaier, stellvertretende Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, am Mittwoch (21. Februar 2024) gegenüber inFranken.de. Bei einem Verstoß drohen bis zu 10.000 Euro Ordnungsgeld.
Erlanger AfD zieht wegen Facebook-Post von OB Janik vor Gericht - und bekommt Recht
Streitgegenstand war nach Schilderung der Gerichtssprecherin folgende Äußerung Janiks: "Die Enthüllungen des Rechercheteams von correktiv sind erschreckend, aber nicht überraschend. Schon lange ist klar, dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist. Nun liegt es schwarz auf weiß vor: Die Alternative für Deutschland plant gemeinsam mit Neonazis, Rechtsextremen, Funktionären der CDU-nahen Werteunion und einer Gruppe von Unternehmen die massenhafte Deportation von Menschen mit Migrationshintergrund – ob mit oder (Anmerkung des Verwaltungsgerichts: gemeint ist hier ergänzend "ohne") deutschen Pass."
"Die vom Gericht untersagte Äußerung fand sich so im Zusammenhang mit einem Demonstrationsaufruf auf einer Facebook-Seite des Oberbürgermeisters der Stadt Erlangen", berichtet Körmaier. Als Reaktion auf den Social-Media-Post wandte sich der AfD-Kreisverband Erlangen-Höchstadt an das Gericht. Die Verantwortlichen der Partei leiteten ein Antragsverfahren in Form eines Eilverfahrens ein.
Dem Antrag sei vonseiten des Gerichts generell vollinhaltlich entsprochen worden. "Lediglich die Ordnungsgeldandrohung wurde auf 10.000 Euro begrenzt", hält die Körmaier fest. Die Gerichtssprecherin, die zugleich Richterin ist, weist mit Blick auf den vorliegenden Fall darauf hin, dass es sich um keine Klage, sondern um einen sogenannten Antrag handelt, "Im Antragsverfahren wird durch Beschluss, nicht durch Urteil entschieden", erläutert die Juristin.
Gericht: Janik-Behauptung zu AfD und Deportationen "so nicht" in Correctiv-Recherche zu finden
Für den Beschluss zugunsten der Erlanger AfD spielten indirekt auch weitere Beiträge auf Florian Janiks Facebook-Seite eine Rolle. "Die Verknüpfung und der Inhalt der Facebook-Seite, auf welchem der streitgegenständliche Post stattfand, deuteten auf einen offiziellen Account hin", erklärt Körmaier. Es würden dort vor allem zahlreiche Informationen aus dem Rathaus und Bilder von offiziellen Treffen geteilt, während rein private Inhalte in eher geringem Umfang vorhanden seien.
"Die Behauptung, wonach die AfD Deportationen plane, finde sich so nicht in der Correctiv-Recherche, die selbst nur einen Vergleich anstelle", konstatiert die Sprecherin. Der Oberbürgermeister in dieser Funktion sei ein gewählter Repräsentant des Staates und insoweit zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. "Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand vor allem die Frage, ob die entsprechende Facebook-Seite mit der genannten Äußerung eine private Seite von Herrn Janik darstellt oder aber einen Account des Oberbürgermeisters", teilt Körmaier inFranken.de mit.