"Wichtiger Schritt": Erlangen weitet Tempo-30-Regelungen aus

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Die Stadt Erlangen weitet Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet systematisch aus. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherheit von Schulwegen.

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) des Stadtrats hat ein umfassendes Konzept zur Ausweitung von Tempo-30-Regelungen im Stadtgebiet Erlangen beschlossen. Grundlage dafür sind neue Möglichkeiten in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Mit dem beschlossenen Konzept schafft die Stadt Erlangen die Grundlage für eine systematische, rechtskonforme und stufenweise Ausweitung von Tempo 30. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf ihren täglichen Wegen sowie auf der Entlastung besonders betroffener Straßenabschnitte.

Zu den wichtigsten Neuregelungen gehören erweiterte Lückenschlüsse zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken sowie neue Anordnungsmöglichkeiten an Fußgängerüberwegen. Auf hochfrequentierten Schulwegen ist eine zeitlich beschränkte Tempo-30-Regelung "in der Regel" anzuordnen. Analog zur bisherigen Praxis vor Schulen soll diese in Erlangen montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr gelten. Kindergärten fallen nicht unter diese Regelung, da kleine Kinder grundsätzlich der elterlichen Aufsichtspflicht unterliegen und keine eigenständigen schützenswerten Wege bestehen.

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Fußgängerüberwegen wurden ebenfalls gelockert. Parallel dazu prüft die Stadt deshalb, ob an weiteren Stellen – unter anderem in der Hartmannstraße und am George-Marshall-Platz – neue Fußgängerüberwege eingerichtet werden können. Auch hier wäre nach einer Umsetzung eine entsprechende Tempo-30-Strecke zulässig. Ergänzend sollen mehrere Straßenzüge an bestehende Tempo-30-Zonen angebunden werden, darunter die Schuhstraße, Teile der Nürnberger Straße, die Artilleriestraße, die Ebrardstraße sowie die Frankenwald-/Odenwaldallee.

Insgesamt sieht das beschlossene Konzept folgende Veränderungen im Stadtgebiet vor: 6,4 Kilometer Strecken werden in Tempo-30-Zonen integriert, 4,1 Kilometer werden neu als ganztägig gültige Tempo-30-Strecken ausgewiesen, auf 8,4 Kilometern werden neue zeitlich beschränkte Tempo-30-Abschnitte eingerichtet und auf 2,7 Kilometern wird das bestehende Tempolimit von 60 km/h auf 50 km/h reduziert. Die Prüfung zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von Lärmbelastung ist noch nicht abgeschlossen. Bislang konnte lediglich die Pfarrstraße in die Planungen aufgenommen werden. Die Verwaltung rechnet damit, dass diese Prüfungen bis 2026 abgeschlossen sein werden und im Anschluss weitere Anordnungen folgen könnten.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt stufenweise, begonnen wird an der Markuskirche (Drausnick-/Kurt-Schumacher-/Sieglitzhofer Straße). Da die neuen Regelungen für hochfrequentierte Schulwege verpflichtend umzusetzen sind, genießen diese Bereiche höchste Priorität. Die hierfür notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen 2026, spätestens 2027 getroffen und anschließend durch das Tiefbauamt umgesetzt werden. Die Prüfung und mögliche Anordnung neuer Fußgängerüberwege läuft parallel. Erst danach ist die schrittweise Erweiterung der Tempo-30-Zonen vorgesehen. Grund: Diese sind im Gegensatz zu Schulwegmaßnahmen nicht verpflichtend. Zudem verursachen sie aufgrund des notwendigen Rückbaus von Ampeln, Leitlinien und benutzungspflichtigen Radwegen einen hohen personellen, finanziellen und baulichen Aufwand. Diese Maßnahmen sind daher unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung nur mittelfristig umsetzbar.

Im Konzept werden zudem verschiedene Einzelfälle benannt, bei denen keine Anordnung möglich oder vorgesehen ist. So liegt die Einfahrt zur Waldorfschule an der Äußeren Tennenloher Straße außerhalb der geschlossenen Ortschaft, weshalb dort kein Tempo 30 angeordnet werden darf. In mehreren Straßen – etwa der Bunsen-, der Kolde- oder der Mönaustraße – ergibt sich laut Schulwegplan keine Bündelung von Schulwegen. An der Möhrendorfer Straße endet die derzeitige temporäre Tempo-30-Regelung nach Fertigstellung der Main-Donau-Kanal-Brücke. Künftig soll dort im südlichen Abschnitt eine zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsreduzierung gelten.

Oberbürgermeister Florian Janik betont: "Mit den neuen Regelungen werden wir den Schutz von Schülerinnen und Schülern gezielt verbessern und zugleich Verkehrslärm in Wohngebieten reduzieren. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Lebensqualität in unserer Stadt."

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © Sebastian Christoph Gollnow/dpa