In der Silvesternacht griff ein Listenhund einen Zehnjährigen in Erlangen-Büchenbach an und fügte ihm schwere Verletzungen im Gesicht zu. Die Polizei gibt jetzt ein Update, wie es dem Jungen geht - und was der Halterin droht.
- Erlangen: Listenhund attackiert Jungen in Silvesternacht
- "Schaut heftig aus": Polizei schildert Verletzungen
- Hund hatte kein Negativzeugnis - das ist der Grund
- Besitzerin erwartet Anzeige wegen Körperverletzung
Narben werden als schmerzliche Erinnerung an eine Hundeattacke in Erlangen-Büchenbach zurückbleiben. In der Silvesternacht entfloh ein Dogo-Argentino/Old-English-Bulldog-Mischling vor Schreck aus dem Anwesen seiner Besitzerin und biss daraufhin einem Zehnjährigen in die rechte Gesichtshälfte, der auf der Straße feierte. Wie ein Sprecher der Polizei Erlangen-Stadt inFranken.de erklärt, handelt es sich bei dem Tier um einen Listenhund.
"Wie mit einem Messer hineingegangen": Junge nach Hundebiss in Erlangen gezeichnet
Noch weitere zwei Wochen werde der Junge im Krankenhaus behandelt werden, so der Sprecher. Dem Beamten liege ein Bild vor. "Er ist im Gesichtsbereich schwer verletzt. Es schaut heftig aus. Wie, wenn man mit einem Messer hineingegangen wäre." Medizinisch könne man zwar viel heilen, "doch es werden Narben zurückbleiben. Er wird es sein Leben lang sehen", so die Einschätzung. Glücklicherweise sei der Hauptnerv, der für Gefühlswahrnehmungen und die Motorik zuständig ist, nicht verletzt.
Wer einen Listenhund besitzt, muss ein Negativzeugnis vorweisen. Dieses bescheinigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt. Die Problematik in diesem Fall: Das Zeugnis müsse laut Rupp bis zum 18. Lebensmonat des Tieres eingeholt werden. Weil der Hund jedoch erst 15 Monate alt sei, liege noch keines vor. Um einen Verstoß gegen diese Verordnung handele es sich also nicht. Die Sachbearbeiterin gehe laut Rupp aber von einem nicht nur ängstlichen, sondern gesteigerten Aggressionspotenzial aus.
Jetzt sei es die Aufgabe der Stadt Erlangen, zu reagieren. Denkbar sei laut Rupp ein verwaltungsrechtlicher Beschluss, dass der Hund nicht frei laufen dürfe oder auch in der Wohnung immer einen Maulkorb tragen müsse. Die Besitzerin erwartet eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, die eine Geldstrafe zur Folge haben werde, so der Sprecher der Erlanger Polizei.
Dass sich Tiere in der Silvesternacht ängstigen, sollte jedem Hundehalter bekannt sein. Deshalb hätte die Halterin dafür sorgen müssen, dass der Hund sicher untergebracht ist, wo er nicht weglaufen kann. Das war nicht der Fall und diesen Vorwurf muss sich die Hundehalterin nun gefallen lassen.
Korrekt, und das habe ich auch in meinem ersten Kommentar vom 6. Januar geschrieben, die direkte Schuld hat die Halterin des Tieres. Vorher aber, dazu stehe ich, sollte diese unnötige Krawallmacherei für Privatpersonen untersagt werden. Von nix kommt schließlich nix.
Wenn ein Mensch ein Kind mißhandelt oder mißbraucht, darf man ihn dann auch einschläfern? Hört mit der Böllerei auf, jeder will Umweltschutz und ballert dann den Dreck in die Luft. Ich bin ganz der Meinung von Normalbürger. Aber was will man gegen Tierhasser sagen...
ich sage nur "zum Tierarzt und die Waffe einschläfern" das ggf auch mit Zwang gegen den Halter
Sollten Sie im Besitz eines Autos sein, dann sollten Sie Ihr dieses schnellstens in die Schrottpresse verfrachten, zur Not auch mit Zwang. Ein Auto ist eine, wendet man es rücksichtslos im Gebrauch an, eine viel gefährlichere Waffe als ein Hund, der sich wegen der Böllerei erschrak. Ich bin da voll und ganz bei @chilli, die wie ich ein Herz für Tiere im Leibe hat. Wer keine Tiere mag, der mag auch keine Menschen, das sage ich nur.