Das Geständnis eines Zuhälters

2 Min
Am Erlanger Wetterkreuz gab es den Angriff des angeklagten Zuhälters in einem dortigen Bordell auf seine "Freundin", den es nun am Gericht zu verhandeln galt. Foto: Andreas Arnold/dpa
Am Erlanger Wetterkreuz gab es den Angriff des angeklagten Zuhälters in einem dortigen Bordell auf seine "Freundin", den es nun am Gericht zu verhandeln galt.  Foto: Andreas Arnold/dpa
 

Fünf Jahre Gefängnis standen zur Diskussion. Das ist die Strafe, die bei Körperverletzung ausgesprochen werden kann.

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Wohnungseinbruch, Nötigung und Beleidigung - die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Erlanger Amtsgericht waren deutlich. Eine lange Haftstrafe, die drohte. Gerade auch wegen der Geschichte, die all diese Vergehen vereinte.

Der 38-jährige Rumäne wurde von der Polizei in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Zunächst ungerührt hörte der Mann den Ausführungen des Staatsanwaltes bei der Schöffengerichtssitzung zu. Eine abenteuerliche Geschichte, die viele der Klischees, dieses rund um das Thema Prostitution und Zuhälterei, bediente.

Messer am Hals

Er hatte 2017 seine Landsmännin kennengelernt, die an unterschiedlichen Orten, zunächst in Rumänien, dann in Deutschland der Prostitution nachging. Eine Affäre, die dazu führte, dass dieser von seiner "neuen" Freundin plötzlich an deren Einnahmen beteiligt wurde. Allzu lange dauerte diese erste große Liebe offensichtlich nicht. Nach vier Monaten, im August 2017 kam es zu einer ersten Auseinandersetzung in Freiburg, in deren Folge er sie mit einem Messer am Unterarm verletzte und drohte, dass er "ihr die Schönheit stehlen werde".

Wenige Zeit später kam es zu einem zweiten Vorfall, bei dem er sie wieder verletzte und kundtat: "Ich werde dafür ins Gefängnis gehen, aber danach finde ich Deine Kinder!" Auch wenn das Paar sich zwischenzeitlich trennte, fand man irgendwie wieder zusammen, im Jahr 2018 in Karlsruhe. Dort würgte der Mann die Mutter zweier Kinder und drückte eine Zigarette an ihrem Hals aus.

Zur völligen Eskalation kam es dann im Juni in Erlangen. Zunächst gab es ein Telefonat, bei dem es gegenseitige Vorwürfe gab und beide Streitenden aus unterschiedlichen Gründen jeweils in Eifersüchteleien badeten. Nach der telefonischen Auseinandersetzung fuhr der Mann in den Erlanger Ortsteil Tennenlohe, wo sich am Wetterkreuz ein Bordell befindet sowie die Wohneinheiten, der dort arbeitenden Frauen.

Die verängstigte Frau hatte sich in der Wohnung verschanzt, was ihren Peiniger aber nicht davon abhielt die Türe einzutreten, um sie zu suchen. Zunächst stahl er ihr die Einnahmen von 700 Euro, um sie dann aus dem Bad herauszuholen. An den Haaren schleifte er sie durch die Wohnung, trat sie mehrmals und schlug auf sie ein. Blessuren, eine geplatzte Oberlippe und die Anzeige bei der Polizei waren die Folge dieser Tat.

Schützende Zeugin

In einem vorab geführten Verständigungsgespräch einigen sich das Schöffengericht, Rechts- und Staatsanwalt darauf, dass es bei einem "von Reue geprägten und umfangreichen Geständnis" nicht zu einer Haftstrafe über zwei Jahre und 3 Monate kommen solle. Dies wurde akzeptiert und tatsächlich bekannte sich der Angeklagte zu allen Vorwürfen, wie diese vorgetragen wurden.

Der Rest des Verfahrens war damit schnell abgehandelt. Die betroffene Dame musste als Zeugin nur noch erklären, ob sie nachhaltige Verletzungen davon getragen habe, was sie verneinte. Richter Wolfgang Gallasch sprach in seiner späteren Urteilsverkündung, dass "ich schon den Eindruck einer verängstigten Zeugin habe". Die "Verprügelte" berichtet, dass die Verletzungen keine offensichtlichen Narben hinterlassen hätten. Und sie nahm die Entschuldigung des Ex-Lebensgefährten vor Gericht an.

Auf die Bemerkung, wie die Beziehung zu ihrem Ex-Zuhälter beendet worden sei, antwortete sie mit der Bemerkung, dass der Angeklagte nie ihr Zuhälter gewesen sei. Die Streitereien seien rein privater Natur gewesen.

In den Plädoyers und der Frage der Strafzumessung spielte das Geständnis eine wesentliche Rolle. Man habe den Zeugen erspart, dass diese nochmals umfangreich Details schildern müssten, trug der Staatsanwalt vor, es habe aber auch erspart nochmals dezidiert nachzufragen, ob die Zeugin im Sinne des Angeklagten ausgesagt habe. Der Rechtsanwalt folgte im Wesentlichen den Ausführungen des Staatsvertreters, so dass die Forderung einer zweijährigen Haft, die auf Bewährung ausgesetzt werden könne, in den Anträgen der Rechtsvertreter Form annahm.

Richter Gallasch folgte den Anträgen und dem Urteilsvorschlag. Die Bewährung für die beiden Jahre Haft wurde mit fünf Jahren festgelegt. Gallasch gab noch den Hinweis: "Angesichts der Tatsache, dass die Geschädigte zwei Kinder hat, sollte sie ihren Beruf als Prostituierte aufgeben, das kann aber nicht per Urteil erfolgen." Gesetzlich möglich war aber das Kontaktverbot, das ebenfalls ausgesprochen wurde. Den Gerichtssaal verließ der Rumäne als freier Mann.