Die VG Höchstadt muss die geistige Gefährdung ihrer Beschäftigten prüfen.
Workshop und Stuhlkreise, wie sie ein Anbieter vorgeschlagen hatte, müssen nach Meinung der VG-Räte nicht sein. Die Gemeinschaftsversammlung der vier in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt vereinten Gemeinden entschied sich, zunächst einmal "nur das Mindeste", die "Standardausgabe" in Auftrag zu geben. "Aufsatteln können wir dann immer noch", fand VG-Vorsitzender Klaus Faatz.
Zur Debatte stand in der Gemeinschaftsversammlung "die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung" für die Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft und die Vergabe an ein Fachinstitut. Auch wenn manch altgedienter Kommunalpolitiker dafür nur verständnisloses Kopfschütteln übrig hat: "Da kommen wir nicht drum rum", erklärte Faatz.
War die physische - also körperliche - Gefährdung durch die Tätigkeit am Arbeitsplatz schon zuvor geregelt, so gibt es seit Oktober 2013 eine neue Vorgabe im
Arbeitsschutzgesetz: Auch das psychische Gefährdungspotenzial, beispielsweise durch Burnout, muss beurteilt werden.
Dazu lagen den Räten zwei Angebote von Experten vor. Das eingangs besagte belief sich auf gut 3500 Euro, ein Vergleichsangebot auf etwas über 2200 Euro. Letzteres, das vom Carl-Korth-Institut Erlangen stammt, das bisher auch die arbeitsmedizinischen Untersuchungen in der VG durchgeführt hat, bekam den Zuschlag.
Eine Befragung der Mitarbeiter mit Fragebogen und deren Auswertung wird demnach als ausreichend erachtet. Sollten sich Problemfelder herausstellen, die eine weitere Betreuung erfordern, bietet das Institut weitere Leistungen zum Stundensatz an.
"Da packen wir alles hinein", kündigte Faatz an. Neben den Bediensteten der VG auch alle Beschäftigten der Mitgliedsgemeinden, die in Schulen, Kindergärten oder im Bauhof tätig sind. Selbst die Hausmeister und das Reinigungspersonal sollen beurteilt werden.
Wie VG-Geschäftsleiter Norbert Stoll auf telefonische Nachfrage mitteilte, handelt es sich dabei um eine einmalige Angelegenheit, sozusagen um eine Bestandsaufnahme.
... denn die Wirklichkeit in deutschen Behörden sieht anders aus. Da gegen viele Mitarbeiter "psychisch vor die Hunde" und werden wegen berufsbedingter Depression als Beamte "dienstunfähig" mit Versetzung in den Ruhestand sowie als Tariflich Beschäftigte "berufsunfähig" im Sinne der Rentenversicherung mit Frühverrentung.
Der Bericht wirkt etwas verwunderlich, da er die Pflichten eines Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz leider etwas ins Lächerliche zieht. Wer sollte denn da ernsthaft mit dem Kopf schütteln? Und auch noch verständnislos? Es ist doch kein großes Geheimnis, dass in den letzten Jahren psychische Belastungen in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung gewinnen. Für den Arbeitgeber sollten solche präventive Maßnahmen, die zudem ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind, also eine Selbstverständlichkeit sein. Vor allem für solche Arbeitgeber, die in der Hauptsache ohnehin Gesetze zu vollziehen haben...